Wer IAB und Sonderabschreibung kombiniert, kann im Jahr der Investition einen erheblichen Teil der Anschaffungskosten sofort steuerlich geltend machen — reguläre AfA kommt obendrauf.
Nach §7g EStG können Unternehmer bis zu 40 % der Anschaffungskosten von begünstigten Wirtschaftsgütern als Sonderabschreibung geltend machen — zusätzlich zur regulären Abschreibung (AfA).
Die Sonderabschreibung steht in den ersten fünf Jahren nach Anschaffung zur Verfügung und kann flexibel auf diese Jahre verteilt werden.
Die reguläre AfA verteilt die Anschaffungskosten gleichmäßig über die Nutzungsdauer. Die Sonderabschreibung erlaubt es, zusätzlich mehr vorzuziehen — und damit den Steuereffekt im Jahr der Anschaffung zu maximieren.
Die reguläre Abschreibung verteilt die Kosten über die amtliche Nutzungsdauer. Diese Tabellen sind Verwaltungsvorschriften — kein zwingendes Gesetz, aber die Standardgrundlage.
| Wirtschaftsgut | Nutzungsdauer | AfA p.a. (linear) |
|---|---|---|
| Computer / Laptop | 1 Jahr | 100 % |
| Büromöbel | 13 Jahre | ~7,7 % |
| PKW | 6 Jahre | ~16,7 % |
| Maschinen (allg.) | 8–10 Jahre | 10–12,5 % |
| Photovoltaikanlage | 20 Jahre | 5 % |
Ein Handwerksbetrieb investiert in eine Maschine für 100.000 €. Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle: 8 Jahre. Steuersatz: 42 %.
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