Geben Sie Ihre geplante Investition und Ihren Steuersatz ein — der Rechner zeigt IAB-Betrag, Steuerersparnis und Nettokosten der Investition sofort an.
Geben Sie zwei Werte ein: die geplanten Investitionskosten (Brutto-Anschaffungspreis des Wirtschaftsguts) sowie Ihren persönlichen Steuersatz. Der Rechner ermittelt automatisch den maximalen IAB-Betrag (50 % der Investition, maximal 200.000 € gesamt), die daraus resultierende Steuerersparnis im Bildungsjahr sowie die effektiven Nettokosten der Investition nach Steuererstattung.
Der IAB steht nicht jedem Betrieb offen. Das Finanzamt prüft vier zentrale Bedingungen, bevor es den Abzug akzeptiert:
Der IAB allein ist bereits wirkungsvoll. In Kombination mit der Sonderabschreibung nach §7g Abs. 5 EStG (40 % im Jahr der Anschaffung oder in den vier Folgejahren) entsteht ein doppelter Steuereffekt — zwei Steuererleichterungen auf dieselbe Investition.
Beispielrechnung: Geplante Investition 100.000 €, Steuersatz 42 %.
| Szenario | Abzug Jahr 1 | Abzug Jahr 2 | Gesamtersparnis |
|---|---|---|---|
| Nur normale AfA (10 Jahre) | 10.000 € | 10.000 € | 4.200 €/Jahr |
| IAB allein (50 %) | 50.000 € | — | 21.000 € sofort |
| IAB + Sonderabschreibung 40 % | 50.000 € | 40.000 € | 37.800 € in 2 Jahren |
Der Unterschied ist erheblich: Statt 4.200 € Steuerersparnis pro Jahr ergibt die Kombination 37.800 € Entlastung in nur zwei Jahren — bei identischer Investitionssumme. Der Zinseffekt des früher verfügbaren Kapitals ist dabei noch nicht eingerechnet. Details auf der Hauptseite zum Investitionsabzugsbetrag.
"Der IAB ist das mächtigste Instrument für geplante Investitionen — vorausgesetzt, man setzt es rechtzeitig ein. Wer wartet, bis die Investition getätigt ist, verliert den Vorteil."
Der IAB beträgt maximal 50 % der geplanten Anschaffungskosten. Der gesamte IAB-Bestand eines Betriebs darf 200.000 € nicht überschreiten. Bei einer Investition von 400.000 € wären also maximal 200.000 € IAB möglich — der Rest fällt nicht unter den Abzug.
Alle Betriebe mit einem Gewinn unter 200.000 € im Bildungsjahr: Einzelunternehmer, Personengesellschaften, GmbHs, UGs. Auch Freiberufler, die ihren Gewinn per EÜR ermitteln, können den IAB nutzen — sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.
Der IAB wird rückwirkend aufgelöst, der ursprüngliche Steuerbescheid geändert und Nachzahlungszinsen von 1,8 % p.a. erhoben. Den IAB also nur bilden, wenn die Investition innerhalb von 3 Jahren realistisch geplant und finanzierbar ist.
Ja — und das ist sogar der Idealfall. Im Bildungsjahr senkt der IAB den Gewinn um 50 % der Investition. Im Investitionsjahr folgt die 40 %-Sonderabschreibung auf die reduzierte Bemessungsgrundlage. Zwei Instrumente, eine Investition, maximaler Effekt.
Für die detaillierte Erklärung lesen Sie unsere Hauptseite zum Investitionsabzugsbetrag. Die Kombination beider Instrumente erklärt IAB + Sonderabschreibung. Typische Anwendungsfehler dokumentiert IAB-Fehler vermeiden. Für übergeordnete Steuerplanung: Steuern sparen. Bei konkreten Fragen steht Thorsten Bader zur Verfügung.
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