Ein Firmenwagen ist eine der häufigsten IAB-Investitionen. Mit der richtigen Kombination aus Investitionsabzugsbetrag, Sonderabschreibung und regulärer AfA sparen Sie im ersten Jahr einen erheblichen Teil der Steuer.
Firmenwagen erfüllen fast immer alle Voraussetzungen für den Investitionsabzugsbetrag: Es handelt sich um ein abnutzbares, bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens, das bei betrieblicher Hauptnutzung IAB-fähig ist. Zudem sind die Anschaffungskosten planbar — ein Vorteil, den nicht jede Investition bietet.
Die steuerliche Wirkung entsteht durch das Zusammenspiel dreier Instrumente: IAB (50 % vorab), Sonderabschreibung (40 % im Investitionsjahr) und reguläre lineare AfA (über 6 Jahre). Richtig kombiniert, ergibt das im ersten Jahr einen enormen Abschreibungseffekt.
Ein Unternehmer plant die Anschaffung eines Firmenwagens für 60.000 € (netto). Er bildet im Vorjahr einen IAB und nutzt im Investitionsjahr die Sonderabschreibung. Steuersatz: 42 % (ESt-Spitzensteuersatz).
| Position | Betrag | Steuerersparnis (42 %) |
|---|---|---|
| IAB (50 % von 60.000 €) — Vorjahr | − 30.000 € | 12.600 € |
| Geminderte Anschaffungskosten | 30.000 € | — |
| Sonderabschreibung 40 % (von 30.000 €) — Investitionsjahr | − 12.000 € | 5.040 € |
| Reguläre AfA (linear, 6 Jahre, von 18.000 €) | − 3.000 €/Jahr | 1.260 €/Jahr |
| Gesamtsteuerersparnis Jahr 1 | ca. 42.000 € Abzüge | ca. 17.640 € |
"Ein Firmenwagen über IAB + Sonderabschreibung finanziert sich oft zu 50% aus Steuern — im ersten Jahr. Das ist keine Übertreibung, das ist §7g EStG Mathematik."
Für Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybride mit einem Bruttolistenpreis bis 70.000 € gilt die 0,25-%-Regelung statt der 1-%-Regelung bei der privaten Nutzungsentnahme. Das bedeutet: Die steuerliche Belastung aus der Privatnutzung ist deutlich geringer.
Der IAB kann auch für E-Fahrzeuge genutzt werden — die Voraussetzungen sind dieselben (mind. 90 % betriebliche Nutzung, Anschaffungskosten > 800 € netto, bewegliches Anlagevermögen). Die Kombination aus IAB + Sonderabschreibung + 0,25-%-Vorteil macht E-Dienstwagen besonders attraktiv.
| Fahrzeugtyp | Privatnutzung (1 %-Regel) | IAB möglich? | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| Verbrenner | 1 % des Bruttolistenpreises/Monat | Ja | Standard-AfA 6 Jahre |
| Elektro (BLP ≤ 70.000 €) | 0,25 % des BLP/Monat | Ja | Maximaler Steuervorteil |
| Elektro (BLP > 70.000 €) | 0,5 % des BLP/Monat | Ja | Reduzierter Privatanteil |
| Plug-in-Hybrid | 0,5 % des BLP/Monat | Ja | Mindest-Reichweite 60 km |
Wer einen IAB für einen Firmenwagen bildet, muss die Investition innerhalb von 3 Jahren tatsächlich durchführen. Wird kein Fahrzeug angeschafft, muss der IAB rückwirkend aufgelöst werden — inklusive Nachzahlungszinsen nach §233a AO.
Praxistipp: Planen Sie den IAB erst dann, wenn die Fahrzeuganschaffung bereits konkret beschlossen ist. Angebote von Händlern und eine klare Zeitplanung stärken Ihre Position gegenüber dem Finanzamt.
Für eine vollständige Schritt-für-Schritt-Anleitung nutzen Sie unsere IAB-Checkliste. Häufige Fehler vermeiden Sie mit unserem Guide zu IAB-Fehlern. Den IAB berechnen Sie mit dem IAB-Rechner. Weitere Steueroptimierungen für Unternehmer finden Sie unter Steuern sparen sowie in der Betriebsausgaben-Liste.
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