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IAB für Firmenwagen: 50% der Kosten vorab abziehen.

Ein Firmenwagen ist eine der häufigsten IAB-Investitionen. Mit der richtigen Kombination aus Investitionsabzugsbetrag, Sonderabschreibung und regulärer AfA sparen Sie im ersten Jahr einen erheblichen Teil der Steuer.

Unternehmer plant Firmenwagen-Investition mit IAB

Warum der Firmenwagen die typische IAB-Investition ist

Firmenwagen erfüllen fast immer alle Voraussetzungen für den Investitionsabzugsbetrag: Es handelt sich um ein abnutzbares, bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens, das bei betrieblicher Hauptnutzung IAB-fähig ist. Zudem sind die Anschaffungskosten planbar — ein Vorteil, den nicht jede Investition bietet.

Die steuerliche Wirkung entsteht durch das Zusammenspiel dreier Instrumente: IAB (50 % vorab), Sonderabschreibung (40 % im Investitionsjahr) und reguläre lineare AfA (über 6 Jahre). Richtig kombiniert, ergibt das im ersten Jahr einen enormen Abschreibungseffekt.

Wichtig: Der Firmenwagen muss mindestens 90 % betrieblich genutzt werden, damit der IAB greift. Bei gemischter Nutzung entfällt die IAB-Berechtigung. Die betriebliche Nutzung ist durch ein Fahrtenbuch oder andere geeignete Nachweise zu belegen.

Rechenbeispiel: 60.000 € Firmenwagen

Ein Unternehmer plant die Anschaffung eines Firmenwagens für 60.000 € (netto). Er bildet im Vorjahr einen IAB und nutzt im Investitionsjahr die Sonderabschreibung. Steuersatz: 42 % (ESt-Spitzensteuersatz).

Position Betrag Steuerersparnis (42 %)
IAB (50 % von 60.000 €) — Vorjahr− 30.000 €12.600 €
Geminderte Anschaffungskosten30.000 €
Sonderabschreibung 40 % (von 30.000 €) — Investitionsjahr− 12.000 €5.040 €
Reguläre AfA (linear, 6 Jahre, von 18.000 €)− 3.000 €/Jahr1.260 €/Jahr
Gesamtsteuerersparnis Jahr 1ca. 42.000 € Abzügeca. 17.640 €

"Ein Firmenwagen über IAB + Sonderabschreibung finanziert sich oft zu 50% aus Steuern — im ersten Jahr. Das ist keine Übertreibung, das ist §7g EStG Mathematik."

Thorsten Bader — NLSC Steuer & Vermögensoptimierung

E-Fahrzeuge: Die 0,25-%-Regelung als Bonus

Für Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybride mit einem Bruttolistenpreis bis 70.000 € gilt die 0,25-%-Regelung statt der 1-%-Regelung bei der privaten Nutzungsentnahme. Das bedeutet: Die steuerliche Belastung aus der Privatnutzung ist deutlich geringer.

Der IAB kann auch für E-Fahrzeuge genutzt werden — die Voraussetzungen sind dieselben (mind. 90 % betriebliche Nutzung, Anschaffungskosten > 800 € netto, bewegliches Anlagevermögen). Die Kombination aus IAB + Sonderabschreibung + 0,25-%-Vorteil macht E-Dienstwagen besonders attraktiv.

Fahrzeugtyp Privatnutzung (1 %-Regel) IAB möglich? Besonderheit
Verbrenner1 % des Bruttolistenpreises/MonatJaStandard-AfA 6 Jahre
Elektro (BLP ≤ 70.000 €)0,25 % des BLP/MonatJaMaximaler Steuervorteil
Elektro (BLP > 70.000 €)0,5 % des BLP/MonatJaReduzierter Privatanteil
Plug-in-Hybrid0,5 % des BLP/MonatJaMindest-Reichweite 60 km

Die Nachkauf-Pflicht: Kritische 3-Jahres-Frist

Wer einen IAB für einen Firmenwagen bildet, muss die Investition innerhalb von 3 Jahren tatsächlich durchführen. Wird kein Fahrzeug angeschafft, muss der IAB rückwirkend aufgelöst werden — inklusive Nachzahlungszinsen nach §233a AO.

Praxistipp: Planen Sie den IAB erst dann, wenn die Fahrzeuganschaffung bereits konkret beschlossen ist. Angebote von Händlern und eine klare Zeitplanung stärken Ihre Position gegenüber dem Finanzamt.

Für eine vollständige Schritt-für-Schritt-Anleitung nutzen Sie unsere IAB-Checkliste. Häufige Fehler vermeiden Sie mit unserem Guide zu IAB-Fehlern. Den IAB berechnen Sie mit dem IAB-Rechner. Weitere Steueroptimierungen für Unternehmer finden Sie unter Steuern sparen sowie in der Betriebsausgaben-Liste.

Häufige Fragen: IAB für Firmenwagen

Kann ich einen IAB für ein Fahrzeug bilden, das ich noch nicht gekauft habe? +
Ja — das ist sogar der Zweck des IAB. Sie bilden den IAB im Jahr vor der geplanten Anschaffung und ziehen damit bereits jetzt 50 % der geplanten Kosten steuerlich ab. Die Investition muss dann innerhalb von 3 Jahren erfolgen.
Was passiert, wenn das Fahrzeug zu viel privat genutzt wird? +
Liegt die private Nutzung über 10 % (betriebliche Nutzung unter 90 %), entfällt die IAB-Berechtigung rückwirkend. Das Fahrtenbuch ist daher essenziell, um die betriebliche Nutzung zu belegen.
Kann ich den IAB auch für Leasing-Fahrzeuge nutzen? +
Nein. Geleaste Fahrzeuge sind kein Anlagevermögen des Leasingnehmers — sie bleiben Eigentum des Leasinggebers. Der IAB setzt wirtschaftliches Eigentum voraus. Für Leasing gelten die Leasingraten als Betriebsausgaben.
Wie lange schreibe ich den Firmenwagen nach IAB + Sonderabschreibung ab? +
Die Pkw-AfA beträgt regulär 6 Jahre (16,67 % p. a.). Die geminderten Anschaffungskosten (nach IAB-Kürzung) werden über 6 Jahre abgeschrieben. Im Investitionsjahr kommen die Sonderabschreibung (40 %) und die anteilige reguläre AfA hinzu.
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