Der Investitionsabzugsbetrag nach §7g EStG ist ein mächtiges Instrument — aber nicht jede GmbH darf ihn nutzen. Wer berechtigt ist, wie die Voraussetzungen aussehen und wie Sie das Maximum herausholen.
Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach §7g EStG erlaubt es Unternehmern, bis zu 50 % der geplanten Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts vorab steuerlich abzuziehen — bevor die Investition überhaupt getätigt wurde. Das reduziert die Steuerlast im aktuellen Jahr erheblich.
Für GmbHs und Co. KGs ist das besonders attraktiv: Bei einem kombinierten Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuersatz von rund 30 % entsteht durch IAB und Sonderabschreibung ein Liquiditätsvorteil, der direkt in neue Investitionen zurückfließen kann.
Die entscheidende Frage bei Kapitalgesellschaften lautet: Ist die GmbH nach §7g EStG anspruchsberechtigt? Die Antwort hängt von der Gewinngrenze und der Rechtsform ab.
| Rechtsform | IAB möglich? | Gewinngrenze | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| Einzelunternehmer | Ja | ≤ 200.000 € Gewinn | EÜR oder Bilanz |
| Personengesellschaft (OHG/KG) | Ja | ≤ 200.000 € Gewinn | Gesamthandsebene |
| GmbH (reine Kapitalgesellschaft) | Eingeschränkt | ≤ 200.000 € Gewinn (§7g i.V.m. §8 KStG) | Nur für begünstigte Betriebe |
| GmbH & Co. KG | Ja | ≤ 200.000 € Gewinn | Über die KG-Ebene |
Bei einer GmbH wird der Gewinn nach dem Körperschaftsteuergesetz (KStG) ermittelt. §7g EStG ist grundsätzlich auch auf Körperschaften anwendbar (§8 Abs. 1 KStG), jedoch mit einer entscheidenden Einschränkung: Die GmbH muss als "begünstigter Betrieb" im Sinne des §7g gelten.
Das bedeutet in der Praxis: Der steuerliche Gewinn der GmbH darf 200.000 € nicht übersteigen. Liegt der Gewinn höher, entfällt der IAB — unabhängig von Bilanzsumme oder Eigenkapitalquote.
"GmbH-Inhaber, die IAB nutzen können, haben eine der mächtigsten Kombinationen: KSt-Satz ~30% plus IAB-Vorabzug plus Sonderabschreibung. Das addiert sich schnell auf 80.000 € Steuerersparnis pro Investitionszyklus."
Eine GmbH plant die Anschaffung einer Produktionsmaschine für 200.000 € (netto). Der Jahresgewinn vor IAB beträgt 180.000 €. So sieht die Steueroptimierung aus:
| Position | Ohne IAB | Mit IAB + Sonderabschreibung |
|---|---|---|
| Jahresgewinn (vor Steuer) | 180.000 € | 180.000 € |
| IAB (50 % von 200.000 €) | — | − 100.000 € |
| Zu versteuernder Gewinn | 180.000 € | 80.000 € |
| KSt + GewSt (ca. 30 %) | 54.000 € | 24.000 € |
| Steuerersparnis | — | 30.000 € |
Im Investitionsjahr kommt zusätzlich die Sonderabschreibung nach §7g Abs. 5 EStG von 40 % der (um den IAB gekürzten) Anschaffungskosten hinzu. Das erhöht den Gesamteffekt nochmals deutlich.
Für die Geltendmachung des IAB bei einer GmbH sind folgende Schritte entscheidend:
Die stärkste Wirkung entfaltet der IAB in Kombination mit der Sonderabschreibung nach §7g Abs. 5 EStG. Im Jahr der Investition können zusätzlich 40 % der (gekürzten) Anschaffungskosten als Sonderabschreibung geltend gemacht werden — zusätzlich zur regulären linearen AfA.
Für eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Erklärung dieser Kombination empfehlen wir unseren Guide zur Sonderabschreibung nach §7g. Den IAB-Rechner für Ihre konkrete Situation finden Sie unter IAB-Rechner.
Weitere Steueroptimierungsstrategien für GmbH-Inhaber — insbesondere die Kombination mit einer Holdingstruktur oder einer Familienstiftung — finden Sie in unseren weiterführenden Guides. Allgemeine Strategien zur Steueroptimierung und zur Betriebsausgaben-Liste runden das Bild ab.
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