Der IAB erlaubt es, geplante Investitionen steuerlich vorzuziehen — bevor das Wirtschaftsgut überhaupt angeschafft wurde. Kein Steuertrick, sondern ein Planungsinstrument.
Der Investitionsabzugsbetrag nach §7g EStG ermöglicht Unternehmern, geplante Investitionen in Maschinen, Fahrzeuge oder technische Anlagen steuerlich in das Jahr der Planung vorzuziehen — nicht erst ins Jahr der Anschaffung.
Das Ergebnis: Im Planungsjahr sinkt der steuerpflichtige Gewinn, die Steuerlast fällt geringer aus. In den Folgejahren wird der IAB mit der tatsächlichen Investition verrechnet.
Der IAB spart keine Steuern — er verschiebt sie zeitlich. Der Vorteil liegt im Zinseffekt: Steuern später zahlen ist besser als jetzt.
Die Investition muss geplant und dokumentierbar sein — Angebote, Zeitplan, Projektdokumentation. Eine vage "Idee" reicht nicht.
Bewegliche Wirtschaftsgüter: Maschinen, Fahrzeuge, IT-Equipment. Immobilien und Grundstücke sind nicht IAB-fähig.
Das Wirtschaftsgut muss zu mehr als 90 % betrieblich genutzt werden. Bei gemischter Nutzung droht die Aberkennung.
Der Gewinn darf 200.000 € im Jahr der IAB-Bildung nicht übersteigen. Bei EÜR gilt der Überschuss, bei Bilanzierern der Bilanzgewinn.
Das Finanzamt kann die Unterlagen anfordern. Fehlende Belege führen zur Nachversteuerung mit Zinsen.
Die Investition muss innerhalb von 3 Jahren nach IAB-Bildung erfolgen. Sonst: Rückgängigmachung + Zinsnachzahlung.
Welches Wirtschaftsgut, welcher Anschaffungszeitraum, welche Kosten? Dokumentation bereits in dieser Phase beginnen — Angebote einholen, Zeitplan festlegen.
Ist das Wirtschaftsgut IAB-fähig? Ist die 90 %-Betriebsnutzung sichergestellt? Ist die Gewinngrenze eingehalten? Am besten mit Steuerberater klären.
Der IAB wird in der Gewinnermittlung erfasst und reduziert den steuerpflichtigen Gewinn im Bildungsjahr. Kein gesonderter Antrag nötig.
Innerhalb von 3 Jahren die geplante Investition tätigen. Anschaffungskosten dokumentieren, Rechnung aufbewahren.
Im Jahr der Anschaffung wird der IAB mit den Anschaffungskosten verrechnet. Zusätzlich: Sonderabschreibung von bis zu 40 % möglich.
Ein Handwerksbetrieb plant die Anschaffung einer Maschine für 100.000 € im nächsten Jahr. Aktueller Gewinn: 180.000 €. Steuersatz: ca. 42 %.
Ohne IAB: Der Gewinn von 180.000 € wird voll versteuert. Im Jahr der Anschaffung beginnt die reguläre Abschreibung über die Nutzungsdauer.
Mit IAB: Im Planungsjahr werden 50.000 € (50 % der geplanten Kosten) als IAB abgezogen — Steuerersparnis im Bildungsjahr: ca. 21.000 €. Im Anschaffungsjahr kommt zusätzlich die 40 %-Sonderabschreibung.
Was bei der IAB-Bildung am häufigsten schiefläuft — und wie man es vermeidet.
IAB und Sonderabschreibung kombinieren — maximaler Steuereffekt im Anschaffungsjahr.
IAB und Liquidität zusammendenken — Steuereffekte ohne Cashflow-Risiko nutzen.
Kein isolierter Trick, sondern Teil einer ganzheitlichen Steuer- und Investitionsplanung.
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