Freiberufler können den Investitionsabzugsbetrag vollständig nutzen — auch ohne Bilanzierung. Was gilt, was nicht, und welche Investitionen sich besonders lohnen.
Viele Freiberufler — Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, IT-Berater, Steuerberater — glauben, der Investitionsabzugsbetrag sei nur für Gewerbetreibende relevant. Das ist falsch. §7g EStG gilt ausdrücklich für alle "aktiven Betriebe", also auch für freiberufliche Tätigkeiten.
Der entscheidende Vorteil: Freiberufler können den IAB auch bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nutzen. Eine Bilanzierungspflicht besteht nicht. Das macht den IAB für Freiberufler besonders zugänglich.
Der IAB setzt voraus, dass Sie ein konkretes, abnutzbares, bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens planen, das mindestens 90 % betrieblich genutzt wird und einen Nettowert von über 800 € hat (Grenze für GWG-Sofortabschreibung).
Für Freiberufler typische IAB-fähige Investitionen sind:
"Viele Freiberufler wissen nicht, dass sie den IAB problemlos nutzen können — auch ohne Bilanzierung. Eine EÜR reicht völlig aus. Das Finanzamt fragt nur nach der glaubhaften Investitionsabsicht."
| Berufsgruppe | Typische IAB-Investition | Investition (netto) | IAB-Vorabzug (50 %) |
|---|---|---|---|
| Arzt / Zahnarzt | Ultraschallgerät, Dentalstuhl | 40.000 € | 20.000 € |
| Rechtsanwalt / Steuerberater | Kanzleisoftware, Workstation | 15.000 € | 7.500 € |
| Architekt / Ingenieur | CAD-Workstation, Plotter | 25.000 € | 12.500 € |
| IT-Freelancer | Server, Entwicklungs-Setup | 18.000 € | 9.000 € |
Die häufigsten Fehler, die Freiberufler beim IAB machen — und wie Sie sie vermeiden:
Ein Laptop, der auch privat genutzt wird, ist nur IAB-fähig, wenn die betriebliche Nutzung nachweislich über 90 % liegt. Andernfalls entfällt die Berechtigung.
Das Finanzamt kann eine konkrete Investitionsabsicht verlangen. Halten Sie Angebote, Planungsunterlagen oder Korrespondenz bereit.
Laufende Software-Abonnements (SaaS) sind keine aktivierungspflichtigen Wirtschaftsgüter — sie gelten als Betriebsausgaben im Nutzungsjahr. Kein IAB möglich.
Wird die geplante Investition nicht innerhalb von 3 Jahren realisiert, muss der IAB rückwirkend aufgelöst werden — mit Zinsen.
Bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung wird der IAB als negative Betriebsausgabe erfasst — er mindert also direkt den steuerpflichtigen Überschuss. Im Jahr der Investition wird er aufgelöst, und die Anschaffungskosten werden um den IAB-Betrag gemindert.
Die zugehörige Sonderabschreibung von 40 % nach §7g Abs. 5 EStG kann im Investitionsjahr zusätzlich geltend gemacht werden. Mehr dazu in unserem Guide zur Sonderabschreibung. Für eine vollständige Übersicht der abziehbaren Aufwendungen empfehlen wir die Betriebsausgaben-Liste.
Nutzen Sie den IAB-Rechner, um Ihren individuellen Steuervorteil zu berechnen. Typische Fehler bei der Geltendmachung des IAB finden Sie unter IAB-Fehler. Zur Verbesserung Ihrer Liquiditätsplanung als Freiberufler empfehlen wir außerdem unseren Liquiditäts-Guide.
Nutzen Sie den IAB-Rechner für Ihre Berufsgruppe oder kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung.
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