Seit 2023 ist die Homeoffice-Pauschale dauerhaft eingeführt — kein separates Zimmer nötig. Aber wer ein echtes Arbeitszimmer hat, kann häufig deutlich mehr absetzen. Hier ist der direkte Vergleich.
Für das Arbeiten von zu Hause gibt es seit 2023 zwei klar getrennte steuerliche Optionen. Welche sich lohnt, hängt von der Wohnsituation und der Nutzungsintensität ab.
| Kriterium | Homeoffice-Pauschale | Häusliches Arbeitszimmer |
|---|---|---|
| Voraussetzung | Keine — gilt für jeden | Nahezu ausschließlich berufliche Nutzung; Mittelpunkt der Tätigkeit |
| Maximalbetrag | 1.260 €/Jahr | Unbegrenzt (bei Mittelpunkt der Tätigkeit) |
| Nachweis | Tageskalender mit Homeoffice-Tagen | Grundriss, Mietvertrag, Kostenaufstellung, Nachweise zur ausschließlichen Nutzung |
| Typische Ersparnis | bis 529 €/Jahr (42 % × 1.260 €) | Abhängig von Raumgröße und Mietkosten — oft 800–3.000 € |
| Kombinierbar? | Nein — entweder Pauschale oder Arbeitszimmer, nicht beides | |
Die Berechnung folgt einer einfachen Formel: Der prozentuale Anteil des Arbeitszimmers an der Gesamtwohnfläche wird auf alle anfallenden Wohnkosten angewendet.
Anteil = (Arbeitszimmer-qm ÷ Gesamtwohnfläche-qm) × 100
Beispiel: 15 qm Arbeitszimmer bei 75 qm Gesamtwohnfläche = 20 %Beim Arbeitszimmer können folgende Kosten anteilig (nach Flächenquote) oder vollständig abgesetzt werden:
Für die vollständige Liste aller absetzbaren Kosten lesen Sie die vollständige Betriebsausgaben-Liste. Weiterführend: Steuern sparen, Investitionsabzugsbetrag für geplante Anschaffungen und Liquiditätsplanung. Direkte Fragen: Thorsten Bader.
"Wer an mindestens 200 Tagen im Homeoffice arbeitet, verzichtet auf über 1.200 € Steuerersparnis, wenn er die Pauschale nicht beantragt. Diese Quick-Win wird von erstaunlich vielen Selbstständigen übersehen."
Die Homeoffice-Pauschale beträgt 6 € pro Arbeitstag im Homeoffice — bei maximal 210 Arbeitstagen im Jahr ergibt das einen Maximalbetrag von 1.260 €. Diese Regelung ist seit 2023 dauerhaft eingeführt und gilt ohne zeitliche Befristung.
Ja. Das Finanzamt verlangt: einen Grundriss der Wohnung mit eingezeichnetem Arbeitszimmer, Belege zu Miete und Nebenkosten sowie glaubwürdige Dokumentation, dass das Zimmer nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird. Ein privat mitgenutztes Gästezimmer oder ein Schreibtisch im Wohnzimmer gilt nicht als Arbeitszimmer.
Nein. Für dasselbe Veranlagungsjahr können Sie entweder die Homeoffice-Pauschale oder das Arbeitszimmer absetzen — nicht beides. Rechnen Sie daher am Jahresende nach: Welche Option ergibt den höheren Abzug? Beim Arbeitszimmer ist das Ergebnis bei hohen Mietkosten meist deutlich besser.
Als Homeoffice-Tag gilt jeder Tag, an dem Sie überwiegend von zu Hause aus arbeiten — also mindestens mehr als die Hälfte des Arbeitstags im Homeoffice verbringen und nicht in einer anderen Betriebsstätte tätig sind. Ein Arbeitstag, an dem Sie morgens zuhause arbeiten und nachmittags ins Büro fahren, zählt nicht als Homeoffice-Tag.
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