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Homeoffice steuerlich absetzen: Pauschale oder Arbeitszimmer?

Seit 2023 ist die Homeoffice-Pauschale dauerhaft eingeführt — kein separates Zimmer nötig. Aber wer ein echtes Arbeitszimmer hat, kann häufig deutlich mehr absetzen. Hier ist der direkte Vergleich.

Homeoffice-Arbeitsplatz mit Laptop, Kaffee und Tageslicht — steuerlich absetzbar

Homeoffice-Pauschale vs. Arbeitszimmer.

Für das Arbeiten von zu Hause gibt es seit 2023 zwei klar getrennte steuerliche Optionen. Welche sich lohnt, hängt von der Wohnsituation und der Nutzungsintensität ab.

Option A

Homeoffice-Pauschale

  • 6 € pro Homeoffice-Tag
  • Maximal 210 Tage pro Jahr
  • Maximalbetrag: 1.260 €/Jahr
  • Kein separates Zimmer erforderlich
  • Kein aufwendiger Nachweis nötig
  • Seit 2023 dauerhaft eingeführt
  • Tage einfach in einem Kalender notieren
Option B

Häusliches Arbeitszimmer

  • Anteilige Raumkosten (Miete, NK, Strom)
  • Anteil: Zimmer-qm / Gesamt-qm der Wohnung
  • Kein Maximalbetrag (bei Mittelpunkt der Tätigkeit)
  • Zimmer muss nahezu ausschließlich beruflich genutzt werden
  • Muss Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit sein
  • Höherer Nachweis- und Dokumentationsaufwand
Ab 2023: Die Homeoffice-Pauschale gilt auch dann, wenn kein eigenes Arbeitszimmer vorhanden ist. Einfach die Homeoffice-Tage täglich notieren — fertig.
Kriterium Homeoffice-Pauschale Häusliches Arbeitszimmer
Voraussetzung Keine — gilt für jeden Nahezu ausschließlich berufliche Nutzung; Mittelpunkt der Tätigkeit
Maximalbetrag 1.260 €/Jahr Unbegrenzt (bei Mittelpunkt der Tätigkeit)
Nachweis Tageskalender mit Homeoffice-Tagen Grundriss, Mietvertrag, Kostenaufstellung, Nachweise zur ausschließlichen Nutzung
Typische Ersparnis bis 529 €/Jahr (42 % × 1.260 €) Abhängig von Raumgröße und Mietkosten — oft 800–3.000 €
Kombinierbar? Nein — entweder Pauschale oder Arbeitszimmer, nicht beides

So berechnen Sie den Arbeitszimmer-Anteil.

Die Berechnung folgt einer einfachen Formel: Der prozentuale Anteil des Arbeitszimmers an der Gesamtwohnfläche wird auf alle anfallenden Wohnkosten angewendet.

Formel:
Anteil = (Arbeitszimmer-qm ÷ Gesamtwohnfläche-qm) × 100 Beispiel: 15 qm Arbeitszimmer bei 75 qm Gesamtwohnfläche = 20 %

Jahresmiete inkl. Nebenkosten: 12.000 €
Absetzbar: 12.000 € × 20 % = 2.400 € pro Jahr

Steuerersparnis bei 42 %: 1.008 € — fast doppelt so viel wie die Pauschale.

Was darf alles abgesetzt werden?

Beim Arbeitszimmer können folgende Kosten anteilig (nach Flächenquote) oder vollständig abgesetzt werden:

Für die vollständige Liste aller absetzbaren Kosten lesen Sie die vollständige Betriebsausgaben-Liste. Weiterführend: Steuern sparen, Investitionsabzugsbetrag für geplante Anschaffungen und Liquiditätsplanung. Direkte Fragen: Thorsten Bader.

"Wer an mindestens 200 Tagen im Homeoffice arbeitet, verzichtet auf über 1.200 € Steuerersparnis, wenn er die Pauschale nicht beantragt. Diese Quick-Win wird von erstaunlich vielen Selbstständigen übersehen."

Thorsten Bader — NLSC Steuer & Vermögensoptimierung

Häufige Fragen zu Homeoffice und Arbeitszimmer.

Die Homeoffice-Pauschale beträgt 6 € pro Arbeitstag im Homeoffice — bei maximal 210 Arbeitstagen im Jahr ergibt das einen Maximalbetrag von 1.260 €. Diese Regelung ist seit 2023 dauerhaft eingeführt und gilt ohne zeitliche Befristung.

Ja. Das Finanzamt verlangt: einen Grundriss der Wohnung mit eingezeichnetem Arbeitszimmer, Belege zu Miete und Nebenkosten sowie glaubwürdige Dokumentation, dass das Zimmer nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird. Ein privat mitgenutztes Gästezimmer oder ein Schreibtisch im Wohnzimmer gilt nicht als Arbeitszimmer.

Nein. Für dasselbe Veranlagungsjahr können Sie entweder die Homeoffice-Pauschale oder das Arbeitszimmer absetzen — nicht beides. Rechnen Sie daher am Jahresende nach: Welche Option ergibt den höheren Abzug? Beim Arbeitszimmer ist das Ergebnis bei hohen Mietkosten meist deutlich besser.

Als Homeoffice-Tag gilt jeder Tag, an dem Sie überwiegend von zu Hause aus arbeiten — also mindestens mehr als die Hälfte des Arbeitstags im Homeoffice verbringen und nicht in einer anderen Betriebsstätte tätig sind. Ein Arbeitstag, an dem Sie morgens zuhause arbeiten und nachmittags ins Büro fahren, zählt nicht als Homeoffice-Tag.

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