Bis zu 7.728 € jährlich steuerfrei in die bAV einzahlen — legal und direkt über die Gehaltsabrechnung.
Im Jahr 2026 können Arbeitnehmer und sozialversicherungspflichtige Gesellschafter-Geschäftsführer bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze West (BBG) steuerfrei in eine bAV einzahlen. Bei einer BBG von 96.600 € ergibt das einen Freibetrag von 7.728 € pro Jahr. Bis zur Hälfte dieses Betrags (3.864 €) entfallen zudem Sozialabgaben.
Überschreiten Beiträge diesen Rahmen, werden sie als Arbeitslohn versteuert. Innerhalb des Freibetrags entstehen weder Lohnsteuer noch Sozialversicherungsbeiträge — ein doppelter Vorteil gegenüber einer privaten Sparanlage.
Der häufigste Weg für Angestellte und GmbH-Gesellschafter ist die Direktversicherung: Der Arbeitgeber schließt eine Lebens- oder Rentenversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers ab und zahlt die Beiträge direkt ein. Vorteil: einfache Administration, portierbar bei Jobwechsel.
Die Pensionskasse funktioniert ähnlich, ist aber als eigenständiges Versorgungswerk organisiert und unterliegt strengerer BaFin-Aufsicht. Pensionsfonds investieren kapitalmarktorientierter und erlauben höhere Renditechancen, tragen aber auch mehr Risiko.
Der Arbeitgeber ist seit 2019 gesetzlich verpflichtet, bei Entgeltumwandlung einen Arbeitgeberzuschuss von 15 % (§ 1a BetrAVG) beizusteuern, sofern er Sozialversicherungsbeiträge spart. Dieser Zuschuss ist ebenfalls steuerfrei.
Bei der Entgeltumwandlung verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Bruttogehalts, der direkt in die bAV fließt. Wer 500 € brutto umwandelt, zahlt dafür nur rund 250–300 € netto — der Rest wäre sonst als Steuer und Sozialabgaben abgeführt worden. Über Jahrzehnte entfaltet dieser Hebel erhebliche Wirkung.
Wichtig: Die spätere Rente aus der bAV ist in der Auszahlungsphase voll steuerpflichtig (nachgelagerte Besteuerung). In der Regel liegt der persönliche Steuersatz im Rentenalter aber deutlich unter dem Steuersatz in der Ansparphase — der Steuerstundungseffekt bleibt daher positiv.
Für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH bietet die bAV besondere Möglichkeiten: Pensionszusagen der GmbH an den GGF können als Betriebsausgabe unbegrenzt abgesetzt werden und mindern direkt den körperschaftsteuerpflichtigen Gewinn. Die zugehörige Pensionsrückstellung wird nach versicherungsmathematischen Grundsätzen (§ 6a EStG) gebildet.
Gegenüber der Rürup-Rente (Sonderausgabenabzug bis 29.344 €/Jahr) hat die GGF-bAV den Vorteil, dass kein gesetzlicher Deckel greift. Allerdings erfordert sie eine sorgfältige Gestaltung — zu hohe Pensionszusagen gelten als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA).
„Die betriebliche Altersvorsorge ist für viele Unternehmer das effektivste Instrument, um Steuern und Sozialabgaben gleichzeitig zu senken — vorausgesetzt, die Durchführungsform passt zur individuellen Situation.“
Thorsten Bader — NLSC Steuer & Vermögensoptimierung8 % der Beitragsbemessungsgrenze West — das sind 7.728 € pro Jahr. Bis zur Hälfte (3.864 €) entfallen zusätzlich Sozialabgaben.
Ja. Seit 2019 schreibt § 1a BetrAVG vor, dass der Arbeitgeber bei Entgeltumwandlung mindestens 15 % des umgewandelten Betrags als Zuschuss beisteuern muss, sofern er dadurch Sozialversicherungsbeiträge spart.
Direktversicherungen und Pensionskassenverträge sind portierbar. Der neue Arbeitgeber übernimmt den Vertrag oder zahlt den Rückkaufswert in einen neuen Vertrag ein. Es gibt ein gesetzliches Mitnahmerecht.
Ja, die Auszahlung wird als sonstiger Bezug voll versteuert (§ 22 EStG). Da der persönliche Steuersatz im Rentenalter meist deutlich niedriger ist als im Erwerbsleben, bleibt der Steuerstundungseffekt dennoch vorteilhaft.
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