Sachbezüge sind steuerfreie Extras on top zum Gehalt — und GmbH-Geschäftsführer können diese genauso nutzen wie reguläre Arbeitnehmer. Richtig kombiniert sparen sie mehrere Tausend Euro Steuern pro Jahr.
Nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG bleiben Sachbezüge bis zu einem Wert von 50 € pro Monat steuer- und sozialversicherungsfrei — pro Arbeitnehmer, also auch für den Gesellschafter-Geschäftsführer. Über das Jahr summiert sich das auf 600 € steuerfreie Zusatzvergütung.
Typische Formen: Einkaufsgutscheine (z.B. Amazon, Rewe, Douglas), Tankgutscheine oder Prepaid-Kreditkarten mit Beschränkung auf bestimmte Händlergruppen. Wichtig: Es muss sich um einen zweckgebundenen Sachbezug handeln — Bargeld oder frei verwendbare Überweisungen fallen nicht darunter. Seit 2022 gelten verschärfte Anforderungen: Gutscheine müssen an einer bestimmten Stelle einlösbar sein und dürfen nicht gegen Bargeld eingetauscht werden können.
Die 50 €-Freigrenze ist eine Freigrenze, keine Freibetragsregelung: Wird der Betrag auch nur um einen Cent überschritten, ist der gesamte Sachbezug steuerpflichtig. Deshalb niemals 51 €-Gutscheine ausgeben — immer exakt 50 € oder darunter bleiben.
Die Inflationsausgleichsprämie nach § 3 Nr. 11c EStG ermöglichte bis zum 31.12.2024 eine steuerfreie Sonderzahlung von bis zu 3.000 € pro Arbeitnehmer. Auch GGF konnten diese nutzen, sofern ein Anstellungsverhältnis bestand und die Zahlung zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn erfolgte. Die Frist ist abgelaufen, aber das Prinzip zeigt: Sonderregelungen sollte man immer im Blick behalten.
Vergleichbare zukünftige Regelungen können im Rahmen von Konjunktur- oder Entlastungspaketen kommen. GGF mit gut dokumentiertem Anstellungsvertrag sind stets in der Position, solche Einmalzahlungen steuerfrei zu nutzen.
Neben der monatlichen Sachbezugsfreigrenze gibt es weitere steuerfreie Vergütungsbestandteile, die GGF systematisch nutzen sollten:
Jobticket (§ 3 Nr. 15 EStG): Die GmbH kann dem GGF ein Deutschlandticket oder Monatskarte steuerfrei überlassen oder bezuschussen. Voraussetzung: Die Fahrkarte darf nur für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sowie für private Fahrten genutzt werden (kein Dienstwagen-Ersatz). Bei einem Deutschlandticket von 49 €/Monat spart der GGF bei 42 % Steuersatz jährlich rund 247 € Einkommensteuer.
Kindergartenzuschuss (§ 3 Nr. 33 EStG): Zahlt die GmbH für ein Kind des GGF, das noch nicht schulpflichtig ist, direkt an die Kindertagesstätte, ist dieser Zuschuss in unbegrenzter Höhe steuerfrei. Bei monatlichen Kitakosten von 800 € und 42 % Steuersatz entspricht das einem jährlichen Steuervorteil von rund 4.032 €. Das Geld muss direkt an die Einrichtung überwiesen werden, nicht an den GGF.
Gesundheitsförderung (§ 3 Nr. 34 EStG): Bis zu 600 € pro Jahr kann die GmbH für Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung steuerfrei zuschießen. Dazu zählen zertifizierte Kurse zu Stressabbau, Ernährung, Bewegung und Suchtprävention. Wichtig: Es müssen anerkannte Präventionsangebote nach § 20 SGB V sein — einfache Fitnessstudio-Mitgliedschaften reichen nicht aus.
Mitarbeiterrabatte (§ 8 Abs. 3 EStG): Erhält der GGF Produkte oder Dienstleistungen der eigenen GmbH verbilligt, sind Rabatte bis zu 1.080 € pro Jahr steuerfrei. Das funktioniert besonders gut bei GmbHs, die handelbare Waren oder Dienstleistungen anbieten. Der Rabatt wird vom Endkundenwert gemessen, nicht vom Einkaufspreis.
Korrekte Umsetzung für GGF — Abgrenzung zur vGE: Sachbezüge müssen im Anstellungsvertrag oder in einem Nachtrag schriftlich vereinbart sein. Der Fremdvergleich muss passen: Auch fremde Arbeitnehmer würden diese Sachbezüge erhalten. Ohne vertragliche Grundlage oder bei übermäßigen Sachbezügen droht die Umqualifizierung als verdeckte Gewinnausschüttung. Monatliche Dokumentation und korrekte Lohnbuchung sind Pflicht.
„Die meisten GmbH-Inhaber schöpfen die 50-€-Sachbezugsfreigrenze nicht mal aus — und lassen damit jährlich 600 € steuerfreies Zusatzeinkommen liegen. Kombiniert mit Kindergartenzuschuss, Gesundheitsförderung und Jobticket kommen schnell 6.000–8.000 € steuerfreie Leistungen zusammen.“
Thorsten Bader — NLSC Steuer & VermögensoptimierungJa, sofern ein Anstellungsverhältnis mit der GmbH besteht. Auch der beherrschende Alleingesellschafter-Geschäftsführer gilt als Arbeitnehmer seiner GmbH und kann die Freigrenze nutzen. Voraussetzung ist ein schriftlicher Anstellungsvertrag, der die Sachbezugsleistung regelt.
Tankgutscheine sind grundsätzlich zulässig, müssen aber die strengen Anforderungen seit 2022 erfüllen: Sie dürfen nur bei einem bestimmten Tankstellennetz oder einem bestimmten Händler einlösbar sein und nicht gegen Bargeld getauscht werden. Offene Prepaid-Kreditkarten ohne Händlerbeschränkung sind steuer pflichtig.
Nur wenn es sich um einen zertifizierten Gesundheitskurs handelt (§ 20 SGB V anerkannt). Eine normale Jahresmitgliedschaft im Fitnessstudio ist nicht steuerfrei. Viele Fitnessstudios bieten inzwischen zertifizierte Präventionskurse an, die förderungsfähig sind — diese müssen separat gebucht und nachgewiesen werden.
Ja, wenn sie ohne vertragliche Grundlage gewährt werden oder im Fremdvergleich überhöht sind. Ein GGF, der sich Sachbezüge im Wert von 10.000 €/Monat genehmigt, obwohl kein fremder Arbeitnehmer so behandelt würde, muss mit einer Umqualifizierung rechnen. Beim Finanzamt gilt: Alles, was nicht schriftlich und fremdüblich vereinbart ist, ist vGE-verdächtig.
Thorsten Bader analysiert Ihre Situation kostenlos.
Kostenloses ErstgesprächIAB, Holding, Stiftung — die Instrumente, die Ihr Steuerberater kennt. Jetzt kostenlos erhalten.
Jederzeit abmeldbar. DSGVO-konform.