Die Tantieme ist ein leistungsabhängiger Gehaltsbestandteil, der die Steuerbelastung der GmbH senkt und gleichzeitig den Geschäftsführer am Unternehmenserfolg beteiligt — wenn sie richtig strukturiert ist.
Eine Tantieme (auch: Erfolgsbeteiligung oder Gewinntantieme) ist eine variable Vergütungskomponente, die in Abhängigkeit vom wirtschaftlichen Ergebnis der GmbH gezahlt wird. Steuerlich ist sie Betriebsausgabe bei der GmbH (mindert den körperschaftsteuerpflichtigen Gewinn) und Arbeitslohn beim Geschäftsführer (unterliegt der Einkommensteuer).
Das macht die Tantieme zu einem effektiven Gewinnverlagerungsinstrument: Statt der GmbH Körperschaftsteuer (15 %) plus Gewerbesteuer (ca. 14–17 %) auf den Gewinn zu zahlen, fließt der Betrag als Tantieme zum GGF und wird dort mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Bei einem GGF-Steuersatz von 42 % ist das zunächst teurer — aber die GmbH spart 29–32 % und der GGF zahlt 42 %. Zusammen ist das dennoch günstiger als Ausschüttung (48–52 % Gesamtbelastung).
Hier liegt der häufigste Fehler: Die Tantieme muss vor Ablauf des Geschäftsjahres schriftlich vereinbart sein. Eine Tantiemezusage nach dem Bilanzstichtag, also rückwirkend, erkennt das Finanzamt nicht als Betriebsausgabe an — sie gilt dann als verdeckte Gewinnausschüttung.
Die Vereinbarung muss folgende Elemente enthalten:
Die Tantieme sollte außerdem angemessen sein: Das Finanzamt prüft, ob die Summe aus Festgehalt und Tantieme dem Fremdvergleich standhält. Eine Tantieme, die das Festgehalt um ein Vielfaches übersteigt, wird kritisch beäugt.
Angenommen, die GmbH erzielt einen Jahresüberschuss von 100.000 € (vor Tantieme und Steuern). Der GGF hat im Anstellungsvertrag eine Gewinntantieme von 30 % des Jahresüberschusses vor Steuern und vor Tantieme vereinbart.
Berechnung:
Ohne Tantieme: 100.000 € Gewinn bei der GmbH → ca. 29.400 € Steuern (KSt + GewSt) → 70.600 € verbleiben; Ausschüttung davon → nochmal 25 % Abgeltungsteuer = 17.650 €. Gesamtbelastung: 47.050 €.
Mit Tantieme: Gesamtbelastung: ca. 33.150 €. Das sind rund 13.900 € weniger Steuern — bei ansonsten gleicher Situation.
Das Finanzamt wertet eine Tantieme als verdeckte Gewinnausschüttung, wenn sie: (1) nicht im Voraus vereinbart wurde, (2) unangemessen hoch ist, (3) nur an den GGF, nicht an andere leitende Angestellte gezahlt wird (sofern Vergleichspersonen vorhanden), oder (4) die Summe aus Fest- und Tantiemevergütung den Fremdvergleich überschreitet. Eine vGE erhöht den GmbH-Gewinn nachträglich — mit Nachzahlungen, Zinsen und ggf. Strafen.
„Die Tantieme ist das flexibelste Instrument der GmbH-Steueroptimierung: In ertragsstarken Jahren senkt sie den GmbH-Gewinn; in schwachen Jahren wird sie gar nicht fällig. Aber sie muss vor dem 31. Dezember schriftlich vereinbart sein — sonst ist sie wertlos.“
Thorsten Bader — NLSC Steuer & VermögensoptimierungNein. Die Tantieme muss im Voraus vereinbart sein, aber die Auszahlung kann im Folgejahr nach Feststellung des Jahresabschlusses erfolgen — typischerweise innerhalb von 3 Monaten. Steuerlich ist sie als Betriebsausgabe im Jahr der wirtschaftlichen Zugehörigkeit abzugsfähig.
Ja, und genau das macht die Tantieme flexibel. Wenn keine Basis (Gewinn) vorhanden ist, fällt keine Tantieme an. Viele Anstellungsverträge sehen eine Mindestvergütung von 0 € für die Tantieme bei Verlusten vor. Das schont die GmbH-Liquidität in schlechten Jahren.
Die Finanzverwaltung orientiert sich an der Faustformel: Die Tantieme sollte nicht mehr als 75 % der Gesamtvergütung (Festgehalt + Tantieme) ausmachen. Bei einer reinen Tantiemevergütung ohne Festgehalt wird fast immer eine vGE angenommen. Außerdem: Die Gesamtvergütung muss dem Fremdvergleich standhalten.
Ja. Die steuerlichen Regeln gelten für alle GGF, unabhängig von der Beteiligungshöhe. Bei Minderheitsgesellschaftern (unter 50 %) besteht zudem oft Sozialversicherungspflicht — dann ist die Tantieme auch SV-pflichtig und erhöht die Lohnnebenkosten der GmbH.
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