Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist ein oft unterschätzter Steuerhebel für GmbH-Geschäftsführer: steuer- und sozialversicherungsfrei, einfach umsetzbar und von Mitarbeitern hoch geschätzt.
Nach § 3 Nr. 34 EStG sind Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und zur betrieblichen Gesundheitsförderung bis zu einem Betrag von 600 € pro Jahr und Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei — auch für den Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH.
Die betriebliche Krankenversicherung fällt in diese Kategorie, wenn die GmbH als Versicherungsnehmerin auftritt und eine Gruppenversicherung für ihre Mitarbeiter (einschließlich GGF) abschließt. Die Beiträge bis 600 € jährlich (entspricht 50 €/Monat) sind vollständig steuer- und SV-frei. Beiträge darüber hinaus sind als geldwerter Vorteil zu versteuern.
Zusätzlich sind die Beiträge bei der GmbH als Betriebsausgaben abzugsfähig — also steuermindernd auf GmbH-Ebene. Das macht die bKV zu einer doppelt effizienten Leistung: steuerfreier Vorteil beim GGF plus Betriebsausgabe bei der GmbH.
GmbH-Geschäftsführer, die nicht sozialversicherungspflichtig sind (Mehrheitsgesellschafter), zahlen ihre private Krankenversicherung in der Regel aus eigenem versteuerten Einkommen. Die PKV-Beiträge können zwar als Sonderausgaben geltend gemacht werden (Basisabsicherung), aber die Prämie für Wahltarife, Zahnzusatzversicherungen oder Auslandskrankenversicherungen nicht.
Die bKV über die GmbH ermöglicht es, Teile dieser Gesundheitskosten in den steuerfreien Bereich zu verlagern. Ein GGF, der privat 200 €/Monat für Zusatzkrankenversicherungen zahlt, kann stattdessen 50 €/Monat über die GmbH-bKV steuerfrei beziehen — der Rest bleibt privat, aber immerhin 600 € pro Jahr wechseln aus dem versteuerten in den steuerfreien Bereich.
Ein wesentlicher Vorteil der bKV ist die Möglichkeit, Gruppenkonditionen zu erhalten. Versicherungsgesellschaften bieten für Unternehmen ab 5–10 Mitarbeitern oft deutlich günstigere Prämien als für Einzelpersonen — ohne Gesundheitsprüfung und mit festen Tarifen. Das ist besonders für GGF interessant, die aufgrund von Vorerkrankungen privat schlechtere Konditionen erhalten würden.
Leistungen, die typischerweise über bKV-Tarife abgedeckt werden:
Die bKV entfaltet ihren größten Effekt, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
GGF ohne SV-Pflicht: Wer als beherrschender GGF keine Sozialversicherungsbeiträge zahlt, hat keinen gesetzlichen Krankenversicherungsschutz über den Arbeitgeber. Die bKV schließt diese Lücke teilweise und optimiert gleichzeitig die Steuerbelastung.
GmbHs mit mehreren Mitarbeitern: Ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl (typisch 5–10 MA) sind Gruppenkonditionen bei bKV-Anbietern erhältlich, die für alle Beteiligten deutlich günstiger sind als Einzelabschlüsse. Die GmbH profitiert von besseren Verhandlungspositionen, die Mitarbeiter von günstigeren Tarifen.
Sozialversicherungspflichtige GGF-Minder-heitsgesellschafter: Hier kommt ein weiterer Vorteil: Die bKV-Beiträge bis 600 €/Jahr sind auch sozialversicherungsfrei. Bei einem GGF mit SV-Pflicht spart das zusätzlich die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (zusammen ca. 40 % auf die Beiträge).
„Die bKV ist einer der wenigen Sachbezüge, bei dem die GmbH zahlt, der GGF profitiert und gleichzeitig kein Cent Steuer anfällt — bis 600 € pro Jahr. Wer das nicht nutzt, verschenkt Geld an das Finanzamt.“
Thorsten Bader — NLSC Steuer & VermögensoptimierungJa, aber bei vielen Versicherern ist eine Mindestgruppengroße von 2–3 Personen erforderlich. Es gibt jedoch spezialisierte bKV-Anbieter, die auch Einzel-GGF versichern. Alternativ: Wenn noch Angestellte in der GmbH beschäftigt sind, ist die Gruppenversicherung meist problemlos abschließbar.
Nein. Der Arbeitgeber kann verschiedene Tarifgruppen anbieten, z.B. einen höherwertigen Tarif für leitende Angestellte und den GGF und einen Basistarf für übrige Mitarbeiter. Wichtig ist nur, dass die Gruppenbildung sachlich begründet ist und keinen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz darstellt.
Die bKV-Police endet grundsätzlich mit dem Anstellungsverhältnis. Viele Tarife sehen jedoch ein Fortsetzungsrecht vor: Der ausgeschiedene Mitarbeiter kann die Versicherung zu Einzelkonditionen (ohne Gesundheitsprüfung) weiterführen. Das ist ein wichtiger Punkt beim Verhandeln der bKV-Konditionen.
Ja, aber nicht für dasselbe Leistungsbündel. Die 600 €/Jahr nach § 3 Nr. 34 EStG (Gesundheitsförderung) und die 50 €/Monat nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG (allgemeine Sachbezugsfreigrenze) können nebeneinander genutzt werden, sofern sie für unterschiedliche Leistungen eingesetzt werden. Das maximiert den steuerfreien Gesamtbetrag auf bis zu 1.200 €/Jahr.
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