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ETF-Depot als Altersvorsorge für Selbstständige: Steuern optimieren.

Selbstständige haben keinen Zugang zu Riester. Mit der richtigen Kombination aus Rürup und privatem Depot lässt sich die Steuerlast in der Ansparphase trotzdem erheblich senken.

Selbstständige berechnet ETF-Depot-Steuer

Warum Riester für Selbstständige nicht funktioniert

Die Riester-Rente setzt eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder die Zugehörigkeit zur gesetzlichen Rentenversicherung voraus. Selbstständige, die nicht freiwillig in die DRV einzahlen, sind nicht förderberechtigt. Für sie bleibt die Rürup-Rente als einzige staatlich geförderte Basisrente — ergänzt durch ein privates ETF-Depot als flexibles Altersvorsorge-Vehikel.

Abgeltungsteuer im privaten Depot: 25 % auf Gewinne

Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne im privaten Depot werden mit 25 % Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag (bei hohem Einkommen) belastet — unabhängig vom persönlichen Steuersatz. Thesaurierende ETFs verschieben die Steuerpflicht auf den Verkaufszeitpunkt: Kursgewinne entstehen erst bei Verkauf, was einen langjährigen Steuerstundungseffekt erzeugt.

Der Freistellungsauftrag beträgt 1.000 € für Alleinstehende und 2.000 € für Ehepaare pro Jahr. Kapitalerträge bis zu diesen Grenzen bleiben steuerfrei — wichtig, den Freistellungsauftrag korrekt auf alle Depots zu verteilen.

Verlustverrechnung nutzen

Realisierte Verluste im Depot können mit Gewinnen desselben Jahres verrechnet werden. Nicht verrechnete Verluste werden in einem Verlustverrechnungstopf vorgetragen und mindern Gewinne in Folgejahren. Wichtig: Aktien-Verluste dürfen nur mit Aktien-Gewinnen verrechnet werden (getrennte Töpfe seit 2021).

Durch gezieltes Realisieren von Buchverlusten (Tax-Loss-Harvesting) lässt sich die Steuerlast innerhalb eines Jahres aktiv steuern — ein Instrument, das professionelle Anleger systematisch einsetzen.

Holding-Depot: § 8b KStG als Hebel

Wer eine GmbH oder UG betreibt, kann Kapitalanlagen über eine Holding-Gesellschaft strukturieren. Nach § 8b KStG sind Dividenden aus Beteiligungen und Veräußerungsgewinne auf Anteile an Kapitalgesellschaften zu 95 % steuerfrei — ein massiver Vorteil gegenüber privater Anlage (25 % Abgeltungsteuer).

Konkret: Eine GmbH, die ETFs auf andere Kapitalgesellschaften hält oder Dividenden vereinnahmt, zahlt effektiv nur ca. 1,5 % Steuern auf diese Erträge (5 % steuerpflichtig × 30 % Steuersatz). Gewinne können über Jahrzehnte nahezu steuerfrei thesauriert und reinvestiert werden.

„Das private ETF-Depot ist für Selbstständige der flexibelste Baustein der Altersvorsorge — kombiniert mit einer Holding-Struktur entstehen Steuerstundungseffekte, die private Anleger niemals erreichen können.“

Thorsten Bader — NLSC Steuer & Vermögensoptimierung

Häufige Fragen.

Grundsätzlich nein — es sei denn, Sie zahlen freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Dann sind Sie förderberechtigt. In den meisten Fällen lohnt sich das jedoch nicht, weil Rürup steuerlich attraktiver ist.

2.000 € pro Jahr gemeinsam. Dieser Betrag gilt für alle Kapitalerträge zusammen (Zinsen, Dividenden, realisierte Gewinne). Er sollte auf alle Banken und Broker korrekt verteilt werden.

Dabei werden Buchverluste gezielt realisiert (Verkauf mit Verlust), um Gewinne im gleichen Jahr zu verrechnen und so die Steuerlast zu senken. Anschließend kauft man denselben oder einen ähnlichen ETF sofort zurück.

Ja. Thesaurierende Aktien-ETFs sind in einer GmbH steuerlich vorteilhaft. Dividenden aus Aktien-ETFs profitieren nach § 8b KStG von 95 % Steuerfreiheit — vorausgesetzt, die Beteiligung beträgt mindestens 10 % (Streubesitzgrenze bei Dividenden beachten).

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