Steuer.Tipps

Noch kein Konto?

EÜR: Einnahmen-Überschuss-Rechnung richtig erstellen.

Die EÜR ist die einfachste legale Methode der Gewinnermittlung — für Freiberufler und kleine Gewerbetreibende bis 600.000 € Umsatz die Standardlösung.

Einnahmen-Überschuss-Rechnung EÜR erstellen

§ 4 Abs. 3 EStG: Wer darf EÜR machen?

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung dürfen nutzen:

Wer diese Grenzen überschreitet, ist zur Buchführung und Bilanzierung verpflichtet (§ 141 AO). Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) sind immer zur Bilanzierung verpflichtet — unabhängig vom Umsatz.

Zufluss-/Abflussprinzip: Das Kernprinzip der EÜR

Bei der EÜR gilt das Zufluss-/Abflussprinzip: Einnahmen zählen im Monat, in dem Geld auf das Konto eingeht. Ausgaben zählen im Monat der Zahlung. Anders als bei der Bilanzierung spielt die Fälligkeit oder der Leistungszeitpunkt keine Rolle.

Ausnahme: Regelmäßig wiederkehrende Zahlungen innerhalb von 10 Tagen um den Jahreswechsel werden dem Jahr zugeordnet, zu dem sie wirtschaftlich gehören (z. B. Umsatzsteuer-Vorauszahlung für Dezember, die am 5. Januar gezahlt wird — zählt noch für das Vorjahr).

Anlage EÜR: Struktur des Formulars

Die Anlage EÜR ist in folgende Bereiche gegliedert:

Investitionen in Anlagegüter über 800 € netto können nicht sofort abgezogen werden — sie müssen aktiviert und über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden (AfA).

Software-Empfehlungen für die EÜR

Bewährte Tools für die EÜR: Lexware (professionell, für komplexere Fälle), WISO Steuer (günstig, gut für Einsteiger), FastBill (cloud-basiert, ideal für Freiberufler mit vielen Rechnungen), sevDesk (DATEV-Schnittstelle für Steuerberater-Übergabe). Alle guten Tools exportieren ELSTER-kompatible Daten.

„Die EÜR ist kein bürokratisches Hindernis — sie ist ein Spiegel Ihres Unternehmens. Wer sie sauber führt, hat stets den Überblick über Gewinn, Liquidität und steuerliche Spielräume.“

Thorsten Bader — NLSC Steuer & Vermögensoptimierung

Häufige Fragen.

Ab 600.000 € Jahresumsatz oder 60.000 € Jahresgewinn besteht Buchführungspflicht und Bilanzierungspflicht. Das Finanzamt fordert dann auf, zur Bilanzierung zu wechseln.

Nur sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bis 800 € netto können sofort abgezogen werden. Teurere Anschaffungen müssen aktiviert und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden.

Die EÜR basiert auf dem Zufluss-/Abflussprinzip (wann zahle ich/erhalte ich Geld?). Die Bilanz basiert auf dem Realisationsprinzip (wann entsteht der wirtschaftliche Anspruch?). Bilanzierende Unternehmen müssen Forderungen und Verbindlichkeiten aktivieren/passivieren.

Nein. Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) sind immer zur doppelten Buchführung und Bilanzierung verpflichtet — unabhängig von Umsatz und Gewinn.

Steuerstrategie entwickeln?

Thorsten Bader analysiert Ihre Situation kostenlos.

Kostenloses Erstgespräch

Steuer-Tipp der Woche

IAB, Holding, Stiftung — die Instrumente, die Ihr Steuerberater kennt. Jetzt kostenlos erhalten.

Jederzeit abmeldbar. DSGVO-konform.