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Elektroauto in der GmbH: 0,25 %-Regel, Förderung und Steuerstrategie.

Reine E-Fahrzeuge bis 70.000 € Listenpreis werden in der GmbH mit nur 0,25 % versteuert. Das ist der größte Firmenwagen-Steuervorteil im deutschen Steuerrecht — und er lässt sich noch weiter optimieren.

Elektroauto GmbH Steuervorteil 0,25-Prozent-Regel

Die 0,25%-Regel: Massive Steuerersparnis gegenüber dem Verbrenner

Seit 2019 gilt für rein elektrische Dienstfahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis von höchstens 70.000 € die sogenannte Viertel-Prozent-Regelung nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 3 EStG. Statt 1 % des Listenpreises wird monatlich nur 0,25 % als geldwerter Vorteil angesetzt.

Konkrete Rechnung für einen Tesla Model 3 Long Range mit 52.000 € Listenpreis:

Über eine typische Haltedauer von 4 Jahren summiert sich das auf knapp 8.000 € Steuerersparnis — allein durch die günstigere Bewertungsregel. Dazu kommen die Einsparungen bei Kraftstoffkosten und Wartung.

Grenze 70.000 €: Was gilt für teurere E-Autos?

Übersteigt der Bruttolistenpreis die Grenze von 70.000 €, gilt die 0,5%-Regelung (nicht mehr 0,25 %). Das betrifft zum Beispiel einen BMW iX mit 85.000 € Listenpreis: 0,5 % × 85.000 € = 425 €/Monat. Das ist immer noch deutlich günstiger als die 1%-Regel (850 €/Monat), aber nur halb so vorteilhaft wie die 0,25%-Regel.

Tipp für die GmbH: Wenn das Wunschfahrzeug knapp über 70.000 € liegt, lohnt es sich zu prüfen, ob durch eine andere Ausstattungskonfiguration der Listenpreis unter die Grenze gesenkt werden kann. Jeder Euro unter 70.000 € aktiviert die deutlich günstigere 0,25%-Regelung.

Für Plug-in-Hybride gilt die 0,5%-Regel nur, wenn bestimmte Mindestanforderungen an die elektrische Reichweite erfüllt sind (ab 2025: mindestens 80 km elektrische Reichweite ODER CO₂-Ausstoß max. 50 g/km). Werden diese Kriterien nicht erfüllt, gilt die volle 1%-Regel.

Steuerfreies Laden und Wallbox-Förderung

Der Gesetzgeber hat mehrere flankierende Vergünstigungen geschaffen, die den E-Auto-Vorteil in der GmbH weiter verstärken:

Steuerfreier Ladestrom beim Arbeitgeber (§ 3 Nr. 46 EStG): Lädt der Geschäftsführer das Fahrzeug an einer firmeneigenen Ladestation, ist der Strom vollständig steuer- und sozialversicherungsfrei. Das gilt auch für die Überlassung einer betrieblichen Ladestation zur privaten Nutzung zuhause.

Arbeitgeber-Zuschuss für private Ladevorrichtung: Richtet die GmbH zuhause beim Geschäftsführer eine Wallbox ein oder bezuschusst deren Anschaffung, ist dies als Sachbezug steuerfrei — sofern die Wallbox im Eigentum der GmbH verbleibt. Alternativ kann die GmbH die monatliche Stromabrechnung pauschal mit 30 € (Firmenwagen) oder 15 € (nur Dienstfahrrad) steuerfrei erstatten (§ 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 EStG Pauschale).

Wallbox als Betriebsausgabe der GmbH: Die Kosten für Anschaffung und Installation einer Wallbox am Firmenstandort sind vollständig als Betriebsausgabe abzugsfähig. Bei der GmbH reduziert das direkt den körperschaftsteuerpflichtigen Gewinn. Bei Anschaffungskosten unter 800 € netto ist die Sofortabschreibung als geringwertiges Wirtschaftsgut möglich.

Vollständige Steuerrechnung: E-Auto vs. Verbrenner in der GmbH

Angenommen, die GmbH kauft ein E-Auto für 55.000 € (netto: ca. 46.218 €). Die Vorsteuer von rund 8.782 € zieht die GmbH vollständig ab — sofern das Fahrzeug zu mindestens 10 % betrieblich genutzt wird. Beim Verbrenner funktioniert das genauso.

Der entscheidende Unterschied liegt beim laufenden geldwerten Vorteil. Über 4 Jahre:

Kombiniert mit niedrigeren Betriebskosten (kein Kraftstoff, weniger Wartung) und dem steuerfreien Ladestrom ist das E-Auto für GmbH-Geschäftsführer mit betrieblicher Nutzung das steuerlich überlegene Fahrzeugkonzept.

„Wer als GmbH-Geschäftsführer noch einen Verbrenner fährt und einen Firmenwagen braucht, verschenkt bares Geld. Die 0,25%-Regel allein spart bei einem 55.000-€-Fahrzeug über vier Jahre gut 8.000 € Einkommensteuer — on top zu allen anderen E-Auto-Vorteilen.“

Thorsten Bader — NLSC Steuer & Vermögensoptimierung

Häufige Fragen.

Maßgeblich ist der inländische Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung — also der Preis inklusive Umsatzsteuer. Händlerrabatte oder tatsächlich gezahlte Kaufpreise spielen keine Rolle. Entscheidend ist der offizielle Listenpreis des Herstellers.

Ja, und Leasing ist oft vorteilhaft. Die GmbH setzt die Leasingraten vollständig als Betriebsausgabe ab. Die 0,25%-Regel gilt unabhängig davon, ob das Fahrzeug gekauft oder geleast wird — maßgeblich ist immer der Bruttolistenpreis bei Erstzulassung.

Im Betriebsvermögen der GmbH gibt es keine Spekulationsfrist. Verkauft die GmbH das E-Auto, ist der Veräußerungsgewinn (Verkaufspreis minus Buchwert nach AfA) voll körperschaft- und gewerbesteuerpflichtig — unabhängig von der Haltedauer.

Dann gilt die 0,5%-Regelung statt 0,25 %. Das ist immer noch halb so teuer wie ein vergleichbarer Verbrenner mit der 1%-Regel. Ein Tesla Model S mit 100.000 € Listenpreis: 0,5 % = 500 €/Monat vs. 1 % = 1.000 €/Monat beim Verbrenner.

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