PV-Anlagen sind eine der attraktivsten IAB-Investitionen 2025 — sofern sie gewerblich betrieben werden. Wann die Steuerbefreiung gilt, wann IAB und Sonderabschreibung greifen, und wie die Zahlen aussehen.
Seit 2022 gilt für kleine Photovoltaik-Anlagen eine Ertragsteuerbefreiung nach §3 Nr. 72 EStG. Das klingt gut — bedeutet aber auch: Für steuerfreie PV-Einnahmen kann kein IAB gebildet werden, da der Betrieb steuerlich irrelevant ist.
Die Befreiung gilt für Anlagen bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern und bis 15 kWp je Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern (insgesamt maximal 100 kWp). Wer unter dieser Grenze bleibt, zahlt keine Einkommensteuer auf PV-Erträge — aber kann auch keinen IAB nutzen.
Eine PV-Anlage ist IAB-fähig, wenn sie als Betriebsvermögen qualifiziert und nicht unter die Steuerbefreiung nach §3 Nr. 72 EStG fällt. Das ist typischerweise der Fall bei:
"Gewerbliche PV-Anlagen über 30kWp sind einer der besten IAB-Anwendungsfälle 2025: planbar, staatlich gefördert, und die Rendite wird durch den Steuereffekt dramatisch verbessert."
Ein Gewerbeunternehmen installiert eine PV-Anlage auf der Produktionshalle. Leistung: 80 kWp. Investitionskosten: 120.000 € (netto). Steuersatz: 42 % (ESt-Spitzensteuersatz). Die Anlage wird als Betriebsvermögen aktiviert.
| Position | Betrag | Steuerersparnis (42 %) |
|---|---|---|
| IAB (50 % von 120.000 €) — Vorjahr | − 60.000 € | 25.200 € |
| Geminderte Anschaffungskosten | 60.000 € | — |
| Sonderabschreibung 40 % (von 60.000 €) | − 24.000 € | 10.080 € |
| Reguläre lineare AfA (20 Jahre, von 36.000 €) | − 1.800 €/Jahr | 756 €/Jahr |
| Steuerersparnis Jahr 1 gesamt | ca. 85.800 € Abzüge | ca. 36.036 € |
| Anlagengröße | Steuerbefreiung §3 Nr. 72 | IAB möglich? | Empfehlung |
|---|---|---|---|
| ≤ 30 kWp (Einfamilienhaus) | Ja — steuerfrei | Nein | Befreiung nutzen |
| > 30 kWp (privat) | Nein (nur bis 30 kWp) | Ja | IAB + Sonderabschreibung |
| Gewerbeimmobilie (jede Größe) | Nein (Betriebsvermögen) | Ja | Steueroptimierung prüfen |
| Freiflächenanlage (gewerblich) | Nein | Ja | IAB ideal für Planung |
Ein Batteriespeicher ist steuerlich kein Teil der PV-Anlage, sondern ein eigenständiges Wirtschaftsgut. Das bedeutet: Für den Batteriespeicher kann separat ein IAB gebildet werden — sofern er die Voraussetzungen erfüllt (>800 € netto, betrieblich genutzt, abnutzbar).
Die AfA-Dauer für Batteriespeicher beträgt typischerweise 10 Jahre. IAB und Sonderabschreibung können auch hier kombiniert werden. Das maximiert den Steuervorteil im Investitionsjahr erheblich.
Für die genaue Planung Ihrer PV-Investition nutzen Sie den IAB-Rechner. Alle Schritte zur IAB-Nutzung finden Sie in der IAB-Checkliste. Zum übergreifenden Guide IAB gelangen Sie hier. Weitere Strategien zur Steueroptimierung und zur Liquiditätsplanung runden Ihre PV-Investitionsstrategie ab.
Nutzen Sie den IAB-Rechner für Ihre konkrete Anlagengröße oder lassen Sie sich individuell beraten.
IAB, Holding, Stiftung — die Instrumente, die Ihr Steuerberater kennt. Jetzt kostenlos erhalten.
Jederzeit abmeldbar. DSGVO-konform.