Software als Investitionsabzugsbetrag — das klingt einfach, ist aber komplex. Die entscheidende Frage: Handelt es sich um ein aktivierungspflichtiges Wirtschaftsgut oder eine laufende Betriebsausgabe? Die Antwort bestimmt alles.
§7g EStG erlaubt den IAB nur für "abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens". Software muss also drei Bedingungen erfüllen: Sie muss ein eigenständiges Wirtschaftsgut sein, sie muss abnutzbar sein (also über die Zeit an Wert verlieren), und sie muss zum Anlagevermögen gehören — nicht zum Umlaufvermögen.
Immaterielle Wirtschaftsgüter wie Software sind grundsätzlich aktivierungsfähig — aber nur, wenn sie entgeltlich erworben wurden. Selbst entwickelte Software ist nach Handelsrecht aktivierungsfähig, steuerrechtlich jedoch grundsätzlich nicht anzusetzen (§5 Abs. 2 EStG).
Cloud-Software und SaaS-Abonnements (Software as a Service) sind keine aktivierungspflichtigen Wirtschaftsgüter. Sie werden als laufende Betriebsausgaben im Nutzungsjahr abgezogen — aber ein IAB ist nicht möglich, weil kein Anlagevermögen erworben wird.
Eine dauerhaft erworbene Lizenz hingegen — also eine einmalige Zahlung für ein unbefristetes Nutzungsrecht — kann aktivierungspflichtig sein und damit IAB-fähig.
"IAB für Software ist eines der am häufigsten falsch verstandenen Themen. SaaS-Abos sind keine IAB-Güter — aber eine teuer lizenzierte ERP-Lösung sehr wohl. Der Unterschied ist entscheidend."
| Software-Typ | Beispiele | IAB möglich? | Grund |
|---|---|---|---|
| Perpetual-Lizenz ERP | SAP, Microsoft Dynamics (Einmalkauf) | Ja | Aktivierungspflicht, immat. Wirtschaftsgut |
| CAD/Branchensoftware | AutoCAD Lizenz, spez. Medizinsoftware | Ja | Aktivierungspflicht (>800 €) |
| CNC-Steuerungssoftware | Eingebettete Maschinensoftware | Ja | Wirtschaftliche Einheit mit Maschine |
| SaaS-Abonnement | Salesforce, Slack, Adobe CC (Abo) | Nein | Laufende Betriebsausgabe |
| Cloud-Hosting | AWS, Azure, Google Cloud | Nein | Keine Aktivierungspflicht |
| Standardsoftware ≤800 € | Bürosoftware, einfache Tools | GWG | Sofortabschreibung, kein IAB |
Enterprise-Resource-Planning-Systeme wie SAP Business One, Microsoft Dynamics 365 Business Central oder Lexware sind häufig als Einmallizenz verfügbar. Beim Kauf einer dauerhaften Lizenz entsteht ein aktivierungspflichtiges immaterielles Wirtschaftsgut.
Typische Implementierungskosten für ein ERP-System (Lizenz + Anpassung + Schulung) können schnell 50.000 € bis 300.000 € betragen — ein klassischer IAB-Anwendungsfall. Achten Sie darauf, dass die Implementierungskosten und Anpassungsleistungen korrekt dem Wirtschaftsgut zugeordnet werden.
Die Nutzungsdauer für aktivierte Software beträgt nach dem AfA-Katalog des BMF in der Regel 3 Jahre. Das bedeutet: Auch ohne IAB schreiben Sie Software vergleichsweise schnell ab. Der IAB zieht jedoch zusätzlich 50 % vorab — noch im Jahr vor der Anschaffung.
Mehr zur richtigen Nutzung des IAB und zur Kombination mit der Sonderabschreibung finden Sie in unserem IAB-Hauptguide. Typische Fehler bei Software-Investitionen erläutert der Guide zu IAB-Fehlern. Den Abzugsbetrag berechnen Sie mit dem IAB-Rechner. Zur vollständigen Betriebsausgaben-Liste — inklusive SaaS-Abos — gelangen Sie hier. Für die Gesamtstrategie zur Steueroptimierung empfehlen wir den Überblick für Unternehmer.
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