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IAB für Software und Lizenzen: Was ist möglich?

Software als Investitionsabzugsbetrag — das klingt einfach, ist aber komplex. Die entscheidende Frage: Handelt es sich um ein aktivierungspflichtiges Wirtschaftsgut oder eine laufende Betriebsausgabe? Die Antwort bestimmt alles.

Unternehmer prüft Software-IAB am Laptop

Die Grundregel: Wann ist Software ein IAB-fähiges Wirtschaftsgut?

§7g EStG erlaubt den IAB nur für "abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens". Software muss also drei Bedingungen erfüllen: Sie muss ein eigenständiges Wirtschaftsgut sein, sie muss abnutzbar sein (also über die Zeit an Wert verlieren), und sie muss zum Anlagevermögen gehören — nicht zum Umlaufvermögen.

Immaterielle Wirtschaftsgüter wie Software sind grundsätzlich aktivierungsfähig — aber nur, wenn sie entgeltlich erworben wurden. Selbst entwickelte Software ist nach Handelsrecht aktivierungsfähig, steuerrechtlich jedoch grundsätzlich nicht anzusetzen (§5 Abs. 2 EStG).

Wichtig: Seit dem BMF-Schreiben vom 22.02.2022 gilt für bestimmte Standardsoftware (Trivialsoftware) eine Sofortabschreibung — ohne Aktivierungspflicht. Das gilt jedoch nur für Software mit Anschaffungskosten bis 800 € netto. Für teurere Software bleibt es bei der Aktivierungspflicht.

SaaS vs. Lizenz: Der entscheidende Unterschied

Cloud-Software und SaaS-Abonnements (Software as a Service) sind keine aktivierungspflichtigen Wirtschaftsgüter. Sie werden als laufende Betriebsausgaben im Nutzungsjahr abgezogen — aber ein IAB ist nicht möglich, weil kein Anlagevermögen erworben wird.

Eine dauerhaft erworbene Lizenz hingegen — also eine einmalige Zahlung für ein unbefristetes Nutzungsrecht — kann aktivierungspflichtig sein und damit IAB-fähig.

"IAB für Software ist eines der am häufigsten falsch verstandenen Themen. SaaS-Abos sind keine IAB-Güter — aber eine teuer lizenzierte ERP-Lösung sehr wohl. Der Unterschied ist entscheidend."

Thorsten Bader — NLSC Steuer & Vermögensoptimierung

Welche Software ist IAB-fähig?

Software-Typ Beispiele IAB möglich? Grund
Perpetual-Lizenz ERPSAP, Microsoft Dynamics (Einmalkauf)JaAktivierungspflicht, immat. Wirtschaftsgut
CAD/BranchensoftwareAutoCAD Lizenz, spez. MedizinsoftwareJaAktivierungspflicht (>800 €)
CNC-SteuerungssoftwareEingebettete MaschinensoftwareJaWirtschaftliche Einheit mit Maschine
SaaS-AbonnementSalesforce, Slack, Adobe CC (Abo)NeinLaufende Betriebsausgabe
Cloud-HostingAWS, Azure, Google CloudNeinKeine Aktivierungspflicht
Standardsoftware ≤800 €Bürosoftware, einfache ToolsGWGSofortabschreibung, kein IAB

ERP-Systeme: Der häufigste IAB-Fall bei Software

Enterprise-Resource-Planning-Systeme wie SAP Business One, Microsoft Dynamics 365 Business Central oder Lexware sind häufig als Einmallizenz verfügbar. Beim Kauf einer dauerhaften Lizenz entsteht ein aktivierungspflichtiges immaterielles Wirtschaftsgut.

Typische Implementierungskosten für ein ERP-System (Lizenz + Anpassung + Schulung) können schnell 50.000 € bis 300.000 € betragen — ein klassischer IAB-Anwendungsfall. Achten Sie darauf, dass die Implementierungskosten und Anpassungsleistungen korrekt dem Wirtschaftsgut zugeordnet werden.

Wichtig: Wartungsverträge und laufende Support-Kosten sind auch bei einer aktivierten Lizenz als Betriebsausgaben abziehbar — sie gehören nicht zur Aktivierung und sind damit nicht Teil des IAB.

AfA-Dauer für Software

Die Nutzungsdauer für aktivierte Software beträgt nach dem AfA-Katalog des BMF in der Regel 3 Jahre. Das bedeutet: Auch ohne IAB schreiben Sie Software vergleichsweise schnell ab. Der IAB zieht jedoch zusätzlich 50 % vorab — noch im Jahr vor der Anschaffung.

Mehr zur richtigen Nutzung des IAB und zur Kombination mit der Sonderabschreibung finden Sie in unserem IAB-Hauptguide. Typische Fehler bei Software-Investitionen erläutert der Guide zu IAB-Fehlern. Den Abzugsbetrag berechnen Sie mit dem IAB-Rechner. Zur vollständigen Betriebsausgaben-Liste — inklusive SaaS-Abos — gelangen Sie hier. Für die Gesamtstrategie zur Steueroptimierung empfehlen wir den Überblick für Unternehmer.

Häufige Fragen: IAB für Software

Kann ich für ein Adobe Creative Cloud-Abo einen IAB bilden? +
Nein. Adobe CC ist ein SaaS-Abonnement — kein aktivierungspflichtiges Wirtschaftsgut. Die monatlichen Kosten sind direkt als Betriebsausgaben abziehbar, aber ein IAB ist nicht möglich. IAB funktioniert nur bei dauerhaften Lizenzerwerben.
Was ist mit einer dauerhaften Photoshop-Lizenz (Perpetual License)? +
Wenn Adobe noch Perpetual-Lizenzen anbietet und die Kosten über 800 € (netto) liegen, kann eine Aktivierungspflicht entstehen — und damit IAB-Fähigkeit. In der Praxis sind solche Lizenzen jedoch selten. Klären Sie das mit Ihrem Steuerberater.
Unsere Branchensoftware kostet 25.000 € einmalig — ist das IAB-fähig? +
Ja, wenn es sich um eine dauerhafte Lizenz (kein Abo) handelt und das Wirtschaftsgut aktiviert wird. Ein IAB von bis zu 12.500 € (50 %) wäre möglich, sofern Ihr Gewinn unter 200.000 € liegt. Lassen Sie die steuerliche Einordnung durch einen Steuerberater bestätigen.
Wie lange schreibe ich eine aktivierte Software ab? +
Nach dem BMF-AfA-Katalog beträgt die Nutzungsdauer für angeschaffte Standardsoftware 3 Jahre. Individuell entwickelte oder sehr spezialisierte Software kann eine abweichende Nutzungsdauer haben. Seit 2022 gilt für Trivialsoftware (bis 800 € netto) eine Sofortabschreibung.
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