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Immobilien-Holding: Wie Profis Mieteinnahmen steuerfrei thesaurieren.

Mit einer GmbH-Holding-Struktur zahlen professionelle Immobilieninvestoren nur 15 % Körperschaftsteuer statt bis zu 45 % Einkommensteuer — und thesaurieren Erträge nahezu steuerfrei.

Immobilien-Holding Struktur aufbauen

Warum eine GmbH für Immobilien?

Wer Immobilien im Privatvermögen hält, zahlt auf Mieteinnahmen den persönlichen Einkommensteuersatz — bei hohem Einkommen bis zu 45 %. Eine Immobilien-GmbH zahlt hingegen nur 15 % Körperschaftsteuer plus Solidaritätszuschlag (effektiv ca. 15,8 %) auf Gewinne. Bei Gewerbesteuerfreiheit (grundbesitzverwaltende GmbH ohne Gewerblichkeit) entfällt die Gewerbesteuer vollständig.

Der Unterschied über 20 Jahre Anlagehorizont ist erheblich: Bei 100.000 € Mietgewinn jährlich und 42 % Einkommensteuer verbleiben privat 58.000 € reinvestierbar. In der GmbH verbleiben 84.200 € — ein Vorteil von 26.200 € jährlich, der sich über Jahrzehnte zu einem signifikanten Vermögensunterschied aufbaut.

§ 8b KStG: Steuerfreie Thesaurierung

Wenn eine Holding-GmbH Anteile an einer Immobilien-GmbH hält und dieser Gewinne als Dividenden ausschüttet, greift § 8b KStG: Dividenden zwischen Kapitalgesellschaften sind zu 95 % steuerfrei. Die effektive Steuerbelastung beträgt nur ca. 0,75 % (5 % steuerpflichtig × 15 % KSt). So kann die Holding Erträge nahezu steuerfrei ansammeln und reinvestieren.

RETT-Blocker: Grunderwerbsteuer bei Share Deals vermeiden

Beim Kauf von Immobilien-Gesellschaften (Share Deal statt Asset Deal) fällt grundsätzlich Grunderwerbsteuer an, wenn mehr als 90 % der Anteile übertragen werden (seit 2021). Durch die sogenannte RETT-Blocker-Struktur — bei der ein Erwerber nur 89,9 % kauft und der Rest bei einem anderen Gesellschafter verbleibt — lässt sich die Grunderwerbsteuer legal vermeiden. Diese Gestaltung wird von Großinvestoren seit Jahren eingesetzt.

OpCo/HoldCo: Die professionelle Struktur

Profis trennen Holding (HoldCo) und operative Immobilien-GmbH (OpCo): Die OpCo verwaltet die Immobilien und erzielt Mieteinnahmen. Die HoldCo hält 100 % der OpCo-Anteile und empfängt Dividenden steuerbegünstigt. Der Gesellschafter-Geschäftsführer hält die HoldCo-Anteile privat und entnimmt nur so viel, wie er persönlich benötigt — der Rest bleibt steuerbegünstigt in der HoldCo und wächst weiter.

„Die Immobilien-Holding ist kein Steuertrick für Superreiche — sie ist eine legale und vom Gesetzgeber vorgesehene Struktur. Ab 3–4 Immobilien lohnt sich die Gründung in nahezu jedem Fall.“

Thorsten Bader — NLSC Steuer & Vermögensoptimierung

Häufige Fragen.

Eine rein vermögensverwaltende GmbH, die Mieteinnahmen aus eigenen Immobilien erzielt, ist grundsätzlich nicht gewerbesteuerpflichtig. Gewerblichkeit entsteht erst, wenn gewerbliche Zusatzleistungen angeboten werden (z. B. Hotelbetrieb).

Wer innerhalb von 5 Jahren mehr als 3 Objekte kauft und verkauft, gilt als gewerblicher Immobilienhändler. In einer GmbH ist diese Regel weniger relevant, da GmbHs grundsätzlich gewerbliche Einkünfte erzielen — mit anderen Konsequenzen.

Ja, aber das löst Grunderwerbsteuer und ggf. stille Reserven aus. Eine Einbringung ist nur sinnvoll, wenn die Steuervorteil der GmbH die einmaligen Kosten übersteigt — das ist meist erst ab einem längeren Zeithorizont der Fall.

Notarkosten ca. 300–500 €, Handelsregistereintragung ca. 150–300 €, Steuerberatung für die Struktur ca. 2.000–5.000 €. Laufende Mehrkosten: Jahresabschluss und Buchhaltung ca. 1.500–3.000 €/Jahr.

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