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Steuern sparen mit Immobilien: Die 6 besten Strategien.

Immobilien sind das einzige Asset, bei dem der Staat Ihnen hilft zu kaufen, zu halten und zu verkaufen. Wer das nicht nutzt, schenkt Geld.

Unternehmer plant Immobilieninvestition und Steueroptimierung im Homeoffice

Warum Immobilien & Steuern zusammengehören

Kein anderes Asset bietet in Deutschland so viele steuerliche Hebel wie Immobilien. Der Staat hat gezielt Anreize geschaffen, um private Investitionen in Wohnraum zu fördern — und Unternehmer, die diese Anreize konsequent nutzen, können erhebliche Steuerbeträge sparen.

Die vier Grundpfeiler der Immobilien-Steueroptimierung:

6 Steuerstrategien mit Immobilien

1

AfA nutzen: Jährliche Abschreibung

Die Absetzung für Abnutzung (AfA) erlaubt die jährliche Abschreibung des Gebäudewerts — nicht des Grundstücks, da Grundstücke nicht abnutzen:

  • 2 % p. a. für Gebäude mit Baujahr nach 1924 (50 Jahre Nutzungsdauer)
  • 2,5 % p. a. für Gebäude mit Baujahr vor 1925 (40 Jahre Nutzungsdauer)
  • 3 % p. a. für Neubauten ab 2023 (§ 7 Abs. 4 EStG, neu: 33 Jahre)
Beispielrechnung: Gebäudewert 500.000 € × 3 % = 15.000 € jährliche Steuerersparnis (als Werbungskosten). Bei 42 % Steuersatz: 6.300 € Steuer gespart pro Jahr — ohne eine einzige zusätzliche Ausgabe.
2

Spekulationsfrist: Steuerfreier Verkauf nach 10 Jahren

Wer eine vermietete Immobilie länger als 10 Jahre hält, kann sie vollständig steuerfrei verkaufen — selbst wenn der Verkaufsgewinn mehrere hunderttausend Euro beträgt. Diese Regelung gilt für privat gehaltene Immobilien (außer im Rahmen eines Gewerbebetriebs). Bei selbstgenutzten Immobilien gilt die Steuerfreiheit sogar ab dem dritten Jahr der Selbstnutzung.

Beispiel: Kauf 2014 für 400.000 €, Verkauf 2025 für 700.000 € → 300.000 € Gewinn → komplett steuerfrei. Statt privater Steuer von bis zu 42 % (= 126.000 €) zahlen Sie 0 €.
3

Immobilien-Holding: GmbH als Eigentümer

Immobilien in einer GmbH halten statt privat: Die Körperschaftsteuer auf Mieteinnahmen beträgt ca. 15 % + Gewerbesteuer (sofern keine erweiterte Gewerbesteuerkürzung greift) = ca. 15–20 % — statt bis zu 42 % Einkommensteuer privat. Die Netto-Mietrendite steigt erheblich. Mehr zur Holding-Struktur.

Wichtig: Bei einer vermögensverwaltenden GmbH kann die erweiterte Gewerbesteuerkürzung (§9 Nr. 1 Satz 2 GewStG) greifen — dann fällt auf Mieteinnahmen keine Gewerbesteuer an und die Steuerbelastung reduziert sich auf nur ~15 %.
4

Denkmalschutz: Bis zu 100 % der Sanierungskosten absetzen

Denkmalgeschützte Immobilien bieten nach §7i und §7h EStG erhebliche Sonder-AfA: Sanierungskosten können zu 100 % über 10 Jahre als Werbungskosten abgesetzt werden — bei Vermietung sogar 9 % in den ersten 8 Jahren und 7 % in den folgenden 4 Jahren. Für Eigennutzung gelten 9 % über 10 Jahre. Das macht Denkmal-Immobilien zu einem der stärksten Steuersparvehikel überhaupt.

5

Ferienimmobilien: Verluste steuerlich nutzen

Ferienimmobilien, die vermietet werden, können Verluste aus Vermietung (z. B. durch Leerstandszeiten, Instandhaltung, Zinsen) gegen andere Einkünfte verrechnen — sofern eine Gewinnerzielungsabsicht nachgewiesen wird. Das ist besonders in den Anfangsjahren interessant, wenn hohe Anlaufkosten anfallen. Wichtig: Eigennutzungszeiten werden anteilig berücksichtigt.

6

Familienangehörige als Mieter

Sie können Immobilien zu vergünstigten Konditionen an nahe Angehörige vermieten und trotzdem die vollen Werbungskosten (inkl. AfA und Zinsen) geltend machen — sofern die Miete mindestens 66 % der ortsüblichen Marktmiete beträgt. Liegt die Miete darunter, wird der Werbungskostenabzug anteilig gekürzt. Das Modell ermöglicht eine steuerlich günstige Vermögensübertragung innerhalb der Familie. Mehr: Familienstiftung und Vermögensschutz.

Privatperson vs. GmbH bei Immobilienvermietung

Merkmal Privatperson GmbH / Immobilien-Holding
Steuersatz auf Mieteinnahmen Bis 42 % ESt (+ Soli) Ca. 15 % KSt (ggf. + GewSt)
AfA-Abschreibung Ja (2–3 % p. a.) Ja (identisch)
Steuerfreier Verkauf nach 10 Jahren Ja (§23 EStG Spekulationsfrist) Nein (GmbH zahlt KSt auf Veräußerungsgewinn)
Verkauf über Holding (§8b KStG) Nicht anwendbar 95 % steuerfrei (nur 5 % pauschal)
Verlustverrechnung Mit anderen Einkünften (begrenzt) Innerhalb der GmbH
Erbschaft / Übertragung Erbschaftsteuer je nach Wert Anteilsschenkung günstiger möglich
Finanzierungsflexibilität Standard (persönliche Bonität) GmbH-Kredit, Innenfinanzierung möglich

Die Wahl zwischen Privatvermögen und GmbH-Struktur hängt von Ihrer Gesamtstrategie ab: Wer langfristig hält und auf die Spekulationsfrist setzt, fährt privat oft besser. Wer aktiv kauft, verwaltet und verkauft oder die Immobilien über die Holding mit anderen Assets kombinieren möchte, profitiert von der GmbH-Lösung. Mehr zur Holdingstruktur.

Wichtig: Eine Immobilien-GmbH unterliegt der Gewerbesteuer — außer bei der erweiterten Gewerbesteuerkürzung (§9 Nr. 1 Satz 2 GewStG). Diese greift, wenn die GmbH ausschließlich eigenen Grundbesitz verwaltet. Dann sinkt die effektive Steuerlast auf ca. 15 % — erheblich günstiger als das private Einkommensteuer-Niveau.

"Immobilien sind das einzige Asset, bei dem der Staat Ihnen hilft zu kaufen (Finanzierungskosten absetzbar), zu halten (AfA) und zu verkaufen (Spekulationsfrist). Wer das nicht nutzt, schenkt Geld."

Thorsten Bader — NLSC Steuer & Vermögensoptimierung

Häufige Fragen zu Immobilien & Steuern

AfA steht für "Absetzung für Abnutzung" — die jährliche steuerliche Abschreibung des Gebäudewerts. Grundstücke werden nicht abgeschrieben (keine Abnutzung). Für Gebäude gilt je nach Baujahr: 2 % (Baujahr nach 1924), 2,5 % (Baujahr vor 1925) oder 3 % für Neubauten ab 2023. Bei einem Gebäudewert von 500.000 € bedeutet 3 % AfA: 15.000 € jährliche Werbungskosten, die Ihre steuerpflichtige Mietrendite senken — ohne echte Ausgabe.

Private Immobilienverkäufe sind nach der Spekulationsfrist (§23 EStG) steuerfrei — wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als 10 Jahre liegen. Bei Eigennutzung gilt eine verkürzte Frist: War die Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Jahren selbst genutzt, ist der Verkauf ebenfalls steuerfrei. Diese Regelung gilt nur für das Privatvermögen — Immobilien in einer GmbH unterliegen immer der Körperschaftsteuer.

Ja — Verluste aus Vermietung und Verpachtung (§21 EStG) können mit anderen Einkünften verrechnet werden, sofern eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Anfangsverluste bei Neubauten, Sanierungen oder Leerständen sind absetzbar. Wenn das Finanzamt keine Gewinnerzielungsabsicht erkennt (z. B. bei dauerhaft unter Marktmiete vermieteten Objekten), kann es die Verluste als "Liebhaberei" ablehnen. Ein Mietvertrag zu marktüblichen Konditionen ist deshalb wichtig.

Das hängt von Ihrer Strategie ab. Eine Immobilien-GmbH ist vorteilhaft, wenn Sie viele Immobilien aktiv verwalten, Mieteinnahmen thesaurieren möchten (statt privat entnehmen) oder Immobilien im Rahmen einer Holdingstruktur nutzen. Der Steuersatz sinkt von bis zu 42 % (privat) auf ca. 15 % (GmbH mit erweiterter Gewerbesteuerkürzung). Nachteil: Die Spekulationsfrist (steuerfreier Verkauf nach 10 Jahren) gilt nicht für GmbH-Immobilien. Stattdessen greift §8b KStG bei Verkauf über eine Holding.

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