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Steuerplanung fürs neue Jahr: 12-Monats-Fahrplan.

Wer die Steueroptimierung nicht dem Zufall überlässt, plant das ganze Jahr. Dieser Kalender zeigt, was wann zu tun ist — Monat für Monat.

Jahresplanung Steuern Selbstständige

Q1: Januar – März

Januar: Vorauszahlungen prüfen — laufen die Vorauszahlungen noch auf Basis des Vorjahres? Wenn das aktuelle Jahr deutlich besser oder schlechter läuft, sofort Anpassungsantrag beim Finanzamt stellen. Außerdem: ELSTER-Zertifikat und Zugangsdaten prüfen, damit die erste Voranmeldung reibungslos läuft.

Februar: Lohnsteuerbescheinigungen sichten (falls Arbeitnehmer im Betrieb). Belege des Vorjahres final sortieren und an den Steuerberater übergeben, damit der Jahresabschluss starten kann.

März: Rürup-Einmalbeitrag für das Vorjahr — bis zum 31.12. geleistete Beiträge sind absetzbar; keine Nachzahlung mehr möglich. Erste Gewinnprognose für das laufende Jahr erstellen.

Q2: April – Juni

April: 10. April: USt-Voranmeldung Q1 fällig (ohne Dauerfristverlängerung). IAB-Nutzung überprüfen: Welche Investitionen sind bis Jahresende geplant? IAB kann bis zu 200.000 € Gewinn reduzieren.

Mai: Vorläufiger Jahresabschluss sollte fertig sein. Steuerberater-Gespräch: Was sind die Steuerhebel für das laufende Jahr?

Juni: Betriebsausgaben-Check: Welche größeren Anschaffungen stehen an? Günstig: Käufe kurz vor Jahresende beschleunigen (Abzug im laufenden Jahr). Günstig: Investitionen mit IAB vorziehen.

Q3: Juli – September

Juli: 31. Juli: Abgabefrist Steuererklärung ohne Steuerberater. Wer keinen Berater hat, muss jetzt liefern. Mit Berater: Frist bis 31.12. des Folgejahres.

August: Halbzeit-Gewinnprognose: Wie entwickelt sich das Jahr? Sollten Vorauszahlungen nach oben oder unten angepasst werden?

September: Gewinnprognose konkretisieren. Falls Jahresgewinn deutlich über Vorjahr: IAB in Betracht ziehen, Rürup-Beitrag erhöhen, bAV-Einzahlung maximieren.

Q4: Oktober – Dezember

Oktober: IAB final planen — Investitionsabzugsbetrag muss bis 31.12. gebucht sein (keine Investition nötig, nur Absicht glaubhaft machen). Potenzial bis 200.000 €.

November: Rechnungen und Zahlungen timen: Ausgangsrechnungen, die erst im Januar bezahlt werden, mindern den Jahresgewinn erst dann (Zufluss-Prinzip EÜR). Eingangsrechnungen, die noch im Dezember bezahlt werden, senken den Gewinn dieses Jahr.

Dezember: Rürup-Einmalbeitrag für das laufende Jahr — letzter Abgabetermin 31.12. bAV-Jahresbeitrag vollständig ausschöpfen. Gewerbliche Anschaffungen mit Sofortabschreibung (GWG bis 800 € netto) bis 31.12. tätigen. Vorauszahlungen anpassen lassen, um Nachzahlungszinsen im nächsten Jahr zu vermeiden.

„Steueroptimierung ist kein Jahresendsprint — sie ist eine 12-Monats-Disziplin. Wer das ganze Jahr über plant, hat im Dezember keine Überraschungen und zahlt systematisch weniger Steuern.“

Thorsten Bader — NLSC Steuer & Vermögensoptimierung

Häufige Fragen.

Ja. Der IAB kann bis zu 3 Jahre vor der tatsächlichen Investition gebildet werden. Sie müssen die Investition glaubhaft beabsichtigen, aber nicht sofort tätigen.

Wenn Sie die Einnahme im laufenden Jahr als Umsatz wollen (z. B. für Finanzierungen oder Referenzen). Wenn Sie die Steuer eher ins nächste Jahr verschieben wollen, stellen Sie die Rechnung erst im Januar.

Formlos beim Finanzamt beantragen — entweder schriftlich oder über Ihren Steuerberater. Bei deutlich niedrigerem Gewinn als im Vorjahr kann eine Senkung beantragt werden; bei höherem Gewinn empfiehlt sich eine freiwillige Erhöhung, um Nachzahlungszinsen zu vermeiden.

Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) — er kann bis zu 200.000 € Gewinn steuerfrei stellen, ohne dass eine einzige Rechnung vorliegen muss. Einzige Voraussetzung: glaubhafte Investitionsabsicht in ein abnutzbares Wirtschaftsgut in den nächsten 3 Jahren.

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