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Kapitalertragsteuer: 25% auf Dividenden, Zinsen & Kursgewinne.

GmbH-Inhaber zahlen effektiv 48–50 % Steuer auf Gewinnausschüttungen — wenn sie keine Holdingstruktur nutzen. So schlagen Sie das System legal.

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Was ist die Kapitalertragsteuer?

Die Kapitalertragsteuer (KapESt) — umgangssprachlich auch Abgeltungsteuer — beträgt pauschal 25 % auf sämtliche Kapitalerträge. Hinzu kommen 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die KapESt sowie ggf. Kirchensteuer. Effektiv ergibt das eine Steuerbelastung von ca. 26,375 % (ohne Kirchensteuer).

Die Kapitalertragsteuer gilt für folgende Einkunftsarten:

Die Steuer wird in der Regel direkt von der depotführenden Bank einbehalten und ans Finanzamt abgeführt — daher „Abgeltungsteuer". Das Kapital gilt damit als steuerlich abgegolten und muss nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden (sofern kein Antrag auf Günstigerprüfung gestellt wird).

Wichtig: Die Abgeltungsteuer ist mit dem persönlichen Steuersatz verglichen oft günstiger — aber für GmbH-Inhaber und Unternehmer mit Holdingstruktur gibt es deutlich bessere Alternativen. Wer über 25 % Beteiligung hält, sollte das Teileinkünfteverfahren prüfen.

Sparerpauschbetrag 2025

Kapitalerträge bis zum Sparerpauschbetrag bleiben vollständig steuerfrei. Seit 2023 wurden die Beträge angehoben:

Status Sparerpauschbetrag 2025 Maßnahme
Alleinstehend1.000 €/JahrFreistellungsauftrag bei Bank stellen
Verheiratet / eingetragene Lebenspartnerschaft2.000 €/JahrAufteilung auf Banken möglich

Den Freistellungsauftrag müssen Sie aktiv bei Ihrer Bank stellen — er wird nicht automatisch berücksichtigt. Bei mehreren Banken kann der Betrag aufgeteilt werden. Nicht genutzter Sparerpauschbetrag eines Jahres verfällt, er kann nicht vorgetragen werden.

Außerdem kann eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) genutzt werden, wenn das Gesamteinkommen unter dem Grundfreibetrag liegt — relevant für Kinder-Depots oder geringverdienende Ehegatten.

Besonderheiten für GmbH-Inhaber

Für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ist die Kapitalertragsteuer auf Gewinnausschüttungen nur ein Teil der Steuerlast. Das vollständige Bild sieht so aus:

Wichtig: Die Lösung liegt in einer Holdingstruktur. Nach §8b KStG bleiben 95 % der Dividenden und Veräußerungsgewinne in der Holding steuerfrei. Statt 48–50 % zahlen Sie auf thesaurierte Gewinne nur ca. 1,5 % effektiv.

Ohne Holding: Gewinnausschüttung direkt an Privatperson → 48–50 % Gesamtsteuer. Mit Holding: Gewinn thesaurieren → ca. 1,5 % Effektivsteuer. Bei Ausschüttung aus der Holding → ca. 30 % Gesamtsteuer. Bei Unternehmensverkauf über Holding → ~1,5 % statt 26 %. Weitere Details: Holding gründen & Steuern sparen.

Teileinkünfteverfahren vs. Abgeltungsteuer

Für Gesellschafter mit mehr als 25 % Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft oder Gesellschafter, die als Geschäftsführer tätig sind, besteht die Option, das Teileinkünfteverfahren zu wählen. Das kann vorteilhafter sein — muss aber aktiv beantragt werden.

Merkmal Abgeltungsteuer Teileinkünfteverfahren
Steuersatz25 % flat (+ Soli)60 % der Dividende × persönl. Steuersatz
Effektiver Satz bei 42 % ESt26,375 %ca. 25,2 % (günstiger!)
WerbungskostenabzugNicht möglich (nur Pauschale)Voll möglich (60 % absetzbar)
VerlustvortragNur mit Kapitalverlusten verrechenbarNormal mit anderen Einkünften
Wann anwendbarAlle PrivatanlegerBeteiligung >25 % oder GF-Tätigkeit
Antrag nötigNein (Standard)Ja, jährlich beim Finanzamt

Das Teileinkünfteverfahren lohnt sich besonders, wenn hohe Werbungskosten (z. B. Finanzierungskosten für den Beteiligungserwerb) geltend gemacht werden sollen — da diese bei der Abgeltungsteuer nicht abzugsfähig sind.

"GmbH-Inhaber, die ihre Gewinnausschüttung nicht optimieren, zahlen effektiv 48–50 % Steuer. Mit einer Holdingstruktur sind es 1,5 % bei Unternehmensverkauf und ca. 30 % bei Thesaurierung. Das ist kein Rechenrätsel — das ist Mathematik."

Thorsten Bader — NLSC Steuer & Vermögensoptimierung

Häufige Fragen zur Kapitalertragsteuer

Die Abgeltungsteuer ist eine Pauschalsteuer von 25 % auf alle Kapitalerträge — Dividenden, Zinsen, Kursgewinne und Fondsausschüttungen. Hinzu kommen 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Steuer (nicht auf den Ertrag), was zu einer effektiven Gesamtbelastung von ca. 26,375 % führt. Bei Kirchensteuerpflicht steigt der Satz leicht. Die Steuer wird automatisch von der Bank einbehalten.

Der Sparerpauschbetrag beträgt seit 2023 für Alleinstehende 1.000 € pro Jahr, für Verheiratete und eingetragene Lebenspartner 2.000 € pro Jahr. Um ihn zu nutzen, müssen Sie einen Freistellungsauftrag bei Ihrer Bank stellen — dieser wird nicht automatisch angewendet. Nicht genutzter Pauschbetrag verfällt am Jahresende und kann nicht in das nächste Jahr übertragen werden.

Verluste aus Kapitalvermögen können grundsätzlich nur mit Gewinnen aus Kapitalvermögen verrechnet werden — nicht mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit. Außerdem gibt es Einschränkungen: Verluste aus Aktienverkäufen dürfen nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden, nicht mit Zins- oder Dividendenerträgen. Ein Verlustvortrag in Folgejahre ist aber möglich.

Das Teileinkünfteverfahren ist eine Alternative zur Abgeltungsteuer für Gesellschafter mit mehr als 25 % Beteiligung oder Geschäftsführer-Tätigkeit. Statt 25 % flat werden 60 % der Dividende mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Der Vorteil: Werbungskosten (z. B. Finanzierungszinsen für den Anteilskauf) können zu 60 % abgezogen werden. Bei hohen Werbungskosten oder einem Steuersatz unter 42 % ist das Teileinkünfteverfahren oft günstiger.

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