Der Steuerstatus Ihrer Police hängt entscheidend vom Abschlussdatum ab. Policen vor 2005 sind ein Steuerschatz — neuere erfordern eine genaue Kalkulation.
Kapitallebensversicherungen, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, genießen Bestandsschutz: Die Erlebnisleistung (Ablaufleistung) ist bei Verträgen mit mindestens 12 Jahren Laufzeit und einem Todesfallschutz von mindestens 60 % der Beitragssumme vollständig steuerfrei.
Das bedeutet: Wer eine alte Police mit 200.000 € angespartem Kapital und 80.000 € Gewinn ausgezahlt bekommt, zahlt darauf keine Abgeltungsteuer. Das Halbeinkünfteverfahren, das früher galt, wurde bereits vor 2005 vom vollständigen Steuerfreistand abgelöst. Diese Policen sollten unter keinen Umständen vorschnell gekündigt werden.
Für Verträge ab 2005 gilt: Gewinne unterliegen grundsätzlich der Abgeltungsteuer von 25 % plus Solidaritätszuschlag. Allerdings gibt es eine günstigere Alternative, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind:
In diesem Fall wird nur die Hälfte des Ertrags mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert — das sogenannte Halbeinkünfteverfahren. Bei einem Gewinn von 60.000 € und 30 % persönlichem Steuersatz sind das nur 9.000 € Steuer statt 15.000 € bei Abgeltungsteuer.
Für GmbH-Gesellschafter bietet die betriebliche Kapitallebensversicherung einen zusätzlichen Hebel: Die GmbH schließt eine Police als Versicherungsnehmerin ab und zahlt Beiträge — diese sind als Betriebsausgabe abzugsfähig. Gleichzeitig wird eine Gehaltsverzicht-Vereinbarung mit dem Geschäftsführer getroffen.
Bei Kündigung oder Auszahlung fließt die Leistung zunächst in die GmbH. Dort unterliegt der Gewinn dem günstigeren Körperschaftsteuersatz von 15 % statt dem individuellen Einkommensteuersatz. Eine strategisch geplante Entnahme nach dem Renteneintritt bei niedrigerem persönlichem Steuersatz kann die Gesamtsteuerbelastung erheblich reduzieren.
Eine Kündigung kann sich lohnen, wenn die Rendite der Police dauerhaft unter dem Marktniveau liegt und die steuerlichen Nachteile durch bessere Wiederanlage überkompensiert werden. Vor der Kündigung sollten Sie prüfen: Rückkaufswert, Steuerbelastung auf den Gewinn, Wiederanlage-Szenario und ob ein Policendarlehen als Alternative möglich ist (Kapital verfügbar ohne Auflösung).
„Eine Kapitallebensversicherung vor 2005 gehört zu den wertvollsten steuerlichen Bestandsschutzpositionen, die es in Deutschland gibt. Wer sie kündigt, ohne vorher alle Optionen zu prüfen, verschenkt bares Geld.“
Thorsten Bader — NLSC Steuer & VermögensoptimierungJa, wenn der Vertrag vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurde, mindestens 12 Jahre läuft und der Todesfallschutz mindestens 60 % der Beitragssumme beträgt. Die Ablaufleistung ist dann vollständig steuerfrei.
Bei Verträgen ab 2005: Wenn Sie bei Auszahlung mindestens 62 Jahre alt sind und der Vertrag mindestens 12 Jahre lief, wird nur 50 % des Ertrags mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert — statt 25 % Abgeltungsteuer auf 100 %.
Ja. Ein Policendarlehen ermöglicht es, Liquidität aus der Police zu ziehen, ohne den Vertrag aufzulösen. Die Police läuft weiter, und die steuerlichen Vorteile bleiben erhalten. Zinsen für das Darlehen können unter Umständen als Betriebsausgabe absetzbar sein.
Die GmbH ist Versicherungsnehmer und Beitragszahler, der Geschäftsführer ist versicherte Person. Beiträge mindern den GmbH-Gewinn. Bei Auszahlung fließt das Kapital in die GmbH und wird mit 15 % KSt belastet — günstiger als Einkommensteuer auf hohe Beträge.
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