Für Selbstständige mit 150.000 € Gewinn ist die Rürup-Rente eines der lukrativsten Steueroptimierungstools — und gleichzeitig das am meisten unterschätzte.
Die Rürup-Rente (offiziell: Basisrente) ist eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge, die nach dem Ökonomen Bert Rürup benannt wurde. Sie wurde 2005 speziell für Selbstständige und Freiberufler eingeführt, die keinen Anspruch auf die gesetzliche Rente oder betriebliche Altersvorsorge haben.
Der entscheidende steuerliche Vorteil: 100 % der Beiträge können als Sonderausgaben geltend gemacht werden (Stand 2025, nach vollständiger Einführung). Das bedeutet: Sie zahlen Beiträge aus Brutto-Einkommen und reduzieren damit direkt Ihre Steuerlast — noch bevor Kapital angespart wird.
Im Gegensatz zur Riester-Rente gibt es keine staatliche Zulage — aber der Steuervorteil für Gutverdiener ist deutlich größer. Wer 42 % Grenzsteuersatz zahlt, erhält vom Staat effektiv knapp die Hälfte seiner Rürup-Beiträge über die Steuererstattung zurück.
Neben dem Steuereffekt gilt: Rürup-Verträge sind insolvenz- und pfändungssicher. Im Falle einer Unternehmensinsolvenz ist das angesparte Kapital geschützt — ein wichtiger Aspekt für selbstständige Unternehmer. Mehr zu diesem Thema: Vermögensschutz für Unternehmer.
Der absetzbare Maximalbetrag für die Rürup-Rente orientiert sich am Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung für Knappschaftsversicherte. Für 2025 gilt:
| Status | Maximalbetrag 2025 | Steuerersparnis bei 42 % |
|---|---|---|
| Alleinstehend | 29.344 € | bis zu 12.324 € |
| Verheiratet (gemeinsam veranlagt) | 58.688 € | bis zu 24.649 € |
Bei einem Grenzsteuersatz von 42 % (plus Solidaritätszuschlag effektiv ca. 44,3 %) können Alleinstehende also über 12.000 € Steuern pro Jahr sparen — und gleichzeitig Kapital für das Alter aufbauen. Das ist eine direkte jährliche Rendite auf den Steuervorteil.
| Merkmal | Rürup-Rente | ETF-Depot | Riester-Rente |
|---|---|---|---|
| Steuerlicher Vorteil (Ansparphase) | 100 % abzugsfähig | Keiner | Bis 2.100 €/Jahr (Zulagen) |
| Für Selbstständige geeignet | Ja (ideal) | Ja | Nein (kein Anspruch) |
| Insolvenzschutz | Vollständig | Keiner | Teilweise |
| Flexibilität (Kündigung) | Nur Beitragsfreistellung | Jederzeit | Eingeschränkt |
| Auszahlung ab | 62 Jahre (lebenslange Rente) | Jederzeit | 67 Jahre (Rente/Kapital) |
| Besteuerung im Alter | Mit persönl. Steuersatz (steigt bis 100 % in 2040+) | Abgeltungsteuer 25 % | Mit persönl. Steuersatz |
Die optimale Strategie für Selbstständige ist meist eine Kombination: Rürup-Rente bis zum Höchstbetrag für den Steuervorteil, zusätzlich ETF-Depot für Flexibilität und Liquidität. Mehr zu Liquiditätsplanung für Unternehmer.
Die Rürup-Rente lohnt sich besonders, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
Wer eine Rürup-Rente abschließt, sollte diese Nachteile kennen und einkalkulieren:
"Die Rürup-Rente ist für Selbstständige mit 150.000 € Gewinn eines der lukrativsten Steueroptimierungstools — und gleichzeitig eines der am meisten unterschätzten. 12.000 € Steuer sparen und Kapital aufbauen: Das ist kein Widerspruch."
Die Rürup-Rente steht grundsätzlich allen unbeschränkt steuerpflichtigen Personen in Deutschland offen — also auch Angestellten und Beamten. Besonders sinnvoll ist sie aber für Selbstständige und Freiberufler, die keinen Anspruch auf Riester-Förderung oder betriebliche Altersvorsorge haben. Für diese Gruppe ist die Rürup-Rente oft das einzige steuerlich geförderte Altersvorsorge-Instrument.
Im Jahr 2025 können Alleinstehende bis zu 29.344 € als Sonderausgaben für die Rürup-Rente geltend machen. Verheiratete und eingetragene Lebenspartner können bis zu 58.688 € absetzen. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 % entspricht das einer direkten Steuerersparnis von bis zu 12.324 € bzw. 24.649 € — jährlich. Diese Beträge passen sich jährlich an die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung an.
Nein — das ist der wesentliche Nachteil der Rürup-Rente. Ein einmal abgeschlossener Vertrag kann nicht aufgelöst oder gekündigt werden. Sie können den Vertrag lediglich beitragsfrei stellen, d. h. keine weiteren Beiträge einzahlen. Das bereits angesparte Kapital bleibt dann bis zum Rentenbeginn (frühestens 62 Jahre) unveränderlich im Vertrag. Das macht eine sorgfältige Planung vor Vertragsabschluss unerlässlich.
Die Rürup-Rente wird im Alter mit dem persönlichen Steuersatz besteuert (nachgelagerte Besteuerung). Der steuerpflichtige Anteil steigt stufenweise: 2025 sind es ca. 83,5 %, ab 2040 werden 100 % der Rente steuerpflichtig. Ob das ein Nachteil ist, hängt davon ab, wie hoch Ihr Steuersatz im Rentenalter sein wird. Wer im Alter deutlich weniger Einkommen hat, zahlt trotz 100 % Steuerpflicht weniger als er in der Ansparphase gespart hat.
Der komplette Überblick: Rürup, ETF-Depot, Immobilien und Stiftung als Altersvorsorge.
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