Steuer.Tipps

Noch kein Konto?

Rürup-Rente: Steuererstattung berechnen und maximieren.

2026 sind Rürup-Beiträge zu 100 % als Sonderausgaben absetzbar. Wer den Höchstbetrag ausschöpft, holt bis zu 12.000 € Steuern zurück.

Steuererstattung durch Rürup-Rente berechnen

Höchstbetrag 2026: 29.344 € absetzbar

Seit 2023 sind Beiträge zur Basisversorgung (gesetzliche Rente, Versorgungswerk, Rürup) zu 100 % als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG abziehbar. Der Höchstbetrag 2026 liegt bei 29.344 € für Ledige und 58.688 € für zusammenveranlagte Ehepaare.

Wer in kein Versorgungswerk und keine gesetzliche Rente einzahlt, kann den gesamten Höchstbetrag in die Rürup-Rente leiten — und so die maximale Steuerersparnis erzielen.

Beispielrechnung: 12.000 € Erstattung möglich

Angenommen, ein Selbstständiger zahlt 29.344 € in eine Rürup-Rente ein und hat einen Grenzsteuersatz von 42 % (Spitzensteuersatz):

Für Ehepaare mit gemeinsamem Höchstbetrag von 58.688 € und 42 % Grenzsteuersatz beträgt die Steuerersparnis rund 24.650 € — bei einem Nettoaufwand von gut 34.000 €.

Berufsunfähigkeitszusatz: Sinnvoll oder nicht?

Viele Rürup-Anbieter ermöglichen einen Berufsunfähigkeits-Zusatzbaustein (BUZ) innerhalb des Rürup-Vertrags. Beiträge für diesen BUZ sind dann ebenfalls als Sonderausgaben absetzbar — sofern er ausschließlich an den Rürup-Hauptvertrag gekoppelt ist.

Allerdings schränkt ein gekoppelter BUZ die Flexibilität ein: Wird der Rürup-Vertrag beitragsfrei gestellt, entfällt meist auch der BU-Schutz. Viele Experten empfehlen daher eine separate BU-Versicherung, die als Betriebsausgabe absetzbar ist (bei selbstständiger Tätigkeit).

Flexibilität: Einmalbeiträge und Beitragsfreistellung

Ein Vorteil der Rürup-Rente gegenüber der betrieblichen Altersvorsorge: Einmalbeiträge sind möglich. Wer ein besonders gutes Geschäftsjahr hatte, kann am Jahresende den Höchstbetrag per Einmalzahlung einzahlen und so die Steuerlast für das abgelaufene Jahr senken. Beiträge müssen im Kalenderjahr geleistet werden — eine Nachzahlung für das Vorjahr ist nicht möglich.

Nicht vererbbar: Im Unterschied zur Riester-Rente gibt es bei Rürup grundsätzlich keine Hinterbliebenenleistung (außer über Zusatzbausteine). Das Kapital verbleibt beim Versichererkollektiv. Für Alleinstehende ohne Hinterbliebene ist das meist kein Nachteil.

„Die Rürup-Rente ist für Selbstständige mit hohem Einkommen das stärkste Steuerspar-Instrument bei der Altersvorsorge — besonders wenn Einmalbeiträge zum Jahresende den Spitzensteuersatz drücken.“

Thorsten Bader — NLSC Steuer & Vermögensoptimierung

Häufige Fragen.

Nein. Rürup-Beiträge müssen im Kalenderjahr gezahlt werden, für das Sie den Sonderausgabenabzug geltend machen wollen. Eine Nachzahlung für das Vorjahr ist nicht möglich.

Grundsätzlich nicht — das angesparte Kapital bleibt beim Versichererkollektiv. Über einen Hinterbliebenen-Zusatzbaustein kann eine Rente für Ehepartner oder Kinder vereinbart werden; das reduziert jedoch die eigene Rente.

Ab einem zu versteuernden Einkommen von ca. 60.000 € (Grenzsteuersatz über 35 %) wird Rürup zunehmend attraktiv. Unter dieser Schwelle sind die Steuerersparnisse geringer und andere Instrumente oft sinnvoller.

Nein. Rürup-Verträge sind nicht kündbar und nicht beleihbar — das ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie können aber beitragsfrei gestellt werden. Das angesparte Kapital bleibt erhalten und wird ab dem 62. Lebensjahr als Rente ausgezahlt.

Steuerstrategie entwickeln?

Thorsten Bader analysiert Ihre Situation kostenlos.

Kostenloses Erstgespräch

Steuer-Tipp der Woche

IAB, Holding, Stiftung — die Instrumente, die Ihr Steuerberater kennt. Jetzt kostenlos erhalten.

Jederzeit abmeldbar. DSGVO-konform.