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Schenkungsteuer: Freibeträge optimal nutzen.

Wer frühzeitig und systematisch schenkt, kann erhebliches Vermögen steuerfrei übertragen — durch die wiederholbare Nutzung der persönlichen Freibeträge alle 10 Jahre.

Schenkungsteuer-Beratung für Familie

§ 16 ErbStG: Die persönlichen Freibeträge

Jede Person kann von jedem Schenker alle 10 Jahre einen persönlichen Freibetrag steuerfrei erhalten. Die wichtigsten Freibeträge nach § 16 ErbStG:

Entscheidend: Der Freibetrag gilt pro Beziehung und pro Richtung. Eltern mit 2 Kindern können alle 10 Jahre 2 × 400.000 € = 800.000 € steuerfrei übertragen. Bei 3 Kindern sind es 1.200.000 € — allein durch Freibeträge.

Steuerklassen I, II und III

Was über den Freibetrag hinausgeht, wird progressiv besteuert. Die Steuerklasse richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad:

Für nicht verheiratete Paare ist die Schenkungsteuer besonders hoch: Kein Ehegattenfreibetrag, Steuerklasse III. Eine Ehe schafft hier massiven steuerlichen Unterschied.

Betriebsvermögen: § 13a ErbStG — 85 % oder 100 % steuerfrei

Betriebsvermögen, GmbH-Anteile und land- und forstwirtschaftliches Vermögen können bei Schenkung unter bestimmten Bedingungen weitgehend steuerfrei übertragen werden:

Die Optionsverschonung greift nur auf Antrag. Voraussetzung: Das Verwaltungsvermögen (nicht-betriebliche Wirtschaftsgüter) darf die Grenze von 20 % des Gesamtvermögens nicht überschreiten.

Die 10-Jahres-Schenkungsstrategie

Freibeträge können nach 10 Jahren erneut vollständig genutzt werden. Wer mit 50 Jahren beginnt, zu schenken, kann bis zum 80. Lebensjahr die Freibeträge drei Mal ausschöpfen. Ein Unternehmer mit 3 Kindern und einem Ehegatten kann so allein über Freibeträge in 30 Jahren steuerfreie Übertragungen von bis zu 3 × (3 × 400.000 + 500.000) = mehr als 5,1 Mio. € realisieren.

„Wer früh und systematisch schenkt, überträgt Millionen steuerfrei an die nächste Generation. Der Schlüssel liegt im 10-Jahres-Rhythmus und der konsequenten Nutzung aller persönlichen Freibeträge.“

Thorsten Bader — NLSC Steuer & Vermögensoptimierung

Häufige Fragen.

Der Freibetrag gilt je Beziehung alle 10 Jahre neu. Schenkungen, die länger als 10 Jahre zurückliegen, werden bei einer neuen Schenkung nicht mehr angerechnet.

Ja, Schenkungen müssen innerhalb von 3 Monaten beim Finanzamt angezeigt werden — auch wenn sie unterhalb des Freibetrags liegen. Ausnahme: übliche Gelegenheitsgeschenke (Geburtstag, Hochzeit) in angemessener Höhe.

Auf Antrag können 100 % des Betriebsvermögens steuerfrei übertragen werden (statt 85 % bei der Regelverschonung). Voraussetzung: 7-jährige Behaltensfrist, Lohnsumme bleibt mindestens 700 % über 7 Jahre, Verwaltungsvermögen unter 20 %.

Ja, aber er gehört zur Steuerklasse III mit hohen Steuersätzen (30–50 %) und hat nur einen Freibetrag von 20.000 €. Eine Ehe ändert das fundamental: Ehegattenfreibetrag 500.000 €, Steuerklasse I.

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