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Steuererklärung als Selbstständiger: Schritt für Schritt.

Welche Formulare, welche Fristen, welche Fehler vermeiden — und wann ein Steuerberater die sinnvollere Wahl ist.

Selbstständiger erstellt Steuererklärung

Schritt 1: Welche Formulare brauche ich?

Als Selbstständiger oder Freiberufler sind folgende Formulare relevant:

Wer zur Bilanzierung verpflichtet ist (Umsatz über 600.000 € oder Gewinn über 60.000 €), muss statt EÜR eine vollständige Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung einreichen.

Schritt 2: Fristen beachten

Wer zu spät abgibt, riskiert einen Verspätungszuschlag von mindestens 25 € pro angefangenem Monat. Bei einer deutlich zu spät eingereichten Erklärung kann das Finanzamt auch eine Schätzung vornehmen — die meist höher als die tatsächliche Steuerlast ausfällt.

Schritt 3: Belege und Unterlagen

Für eine vollständige EÜR benötigen Sie: alle Eingangsrechnungen, alle Ausgangsrechnungen, Kontoauszüge, Belege für Betriebsausgaben (Fahrtkosten, Büromaterial, Software, Fortbildung, Telefon), AfA-Listen für Anlagegüter und Nachweise für private PKW-Nutzung (Fahrtenbuch oder 1 %-Regel).

Schritt 4: Häufige Fehler vermeiden

„Ein guter Steuerberater amortisiert seine Kosten in der Regel schon im ersten Jahr — durch Abzüge, die man als Laie übersieht, und durch die Fristverlängerung bis Dezember, die dem Cashflow zugute kommt.“

Thorsten Bader — NLSC Steuer & Vermögensoptimierung

Häufige Fragen.

Ja, über ELSTER (elster.de) können Sie alle Formulare kostenlos einreichen. Alternativ gibt es Software wie WISO, Taxfix oder Lexoffice. Ab einem bestimmten Komplexitätsgrad (GmbH, internationale Einkünfte, Immobilien) empfiehlt sich ein Steuerberater.

Die EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) ist eine vereinfachte Gewinnermittlung nach Zufluss-/Abflussprinzip. Die Bilanz ist aufwändiger und zeigt das gesamte Vermögen. Zur Bilanzierung sind Sie verpflichtet ab 600.000 € Umsatz oder 60.000 € Gewinn.

Einkommensteuer-Vorauszahlungen werden quartalsweise fällig: 10.03., 10.06., 10.09. und 10.12. Basis ist die Steuerlast des Vorjahres. Sie können beim Finanzamt eine Anpassung beantragen, wenn das aktuelle Jahr deutlich besser oder schlechter läuft.

Nein. Freiberufler (Ärzte, Anwälte, Journalisten, Künstler, Ingenieure etc.) sind von der Gewerbesteuer befreit. Gewerbetreibende hingegen zahlen Gewerbesteuer ab einem Gewerbeertrag von 24.500 € (Freibetrag für Einzelunternehmen und Personengesellschaften).

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