Wer 30, 60 oder 90 Tage auf Kundenzahlungen wartet, verschenkt Kapital. Factoring löst dieses Problem: offene Rechnungen werden sofort in verfügbare Liquidität umgewandelt — ohne Kredit, ohne Schulden.
Factoring ist der Verkauf offener Forderungen (Rechnungen) an eine Factoring-Gesellschaft (den "Factor"). Sie erhalten sofort — in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden — einen Großteil des Rechnungsbetrags ausgezahlt, typischerweise 80-90 %. Den Rest (abzüglich Factoringgebühr) erhalten Sie, sobald Ihr Kunde zahlt.
Factoring ist kein Kredit. Es gibt keine Verschuldung, keine Zinsen im klassischen Sinn und keine Beeinträchtigung Ihrer Kreditwürdigkeit. Sie tauschen lediglich eine zukünftige Forderung gegen sofortige Liquidität.
Der wichtigste Unterschied beim Factoring liegt in der Frage, wer das Ausfallrisiko trägt:
"Factoring wird in Deutschland stark unterschätzt. Wer 200.000 € Jahresumsatz hat und 30 Tage auf Zahlung wartet, bindet unnötig 16.000 € Kapital — die er für Investitionen oder Steuerrücklagen braucht."
| Kriterium | Factoring | Kontokorrentkredit | Betriebsmittelkredit |
|---|---|---|---|
| Funktionsprinzip | Forderungsverkauf | Kreditrahmen Girokonto | Zweckgebundener Kredit |
| Verschuldung | Nein | Ja | Ja |
| Kosten | 0,5–2,5 % des Umsatzes | Zinsen (variabel) | Zinsen (fix) |
| Ausfallschutz | Ja (echtes Factoring) | Nein | Nein |
| Verfügbarkeit | 24–48 Stunden | Sofort (Rahmen) | Wochen (Bewilligung) |
| Geeignet für | B2B, regelmäßige Rechnungen | Kurzfristige Engpässe | Größere Vorhaben |
Beim Full-Service-Factoring übernimmt der Factor das komplette Debitorenmanagement: Bonitätsprüfung der Kunden, Rechnungsversand, Mahnwesen und Inkasso. Ideal für Unternehmen, die diese Aufgaben auslagern möchten.
Beim Inhouse-Factoring behalten Sie das Debitorenmanagement selbst — der Factor kauft lediglich die Forderungen und stellt die Liquidität bereit. Günstiger, aber mit mehr eigenem Aufwand.
Factoring-Gebühren sind Betriebsausgaben — vollständig und ohne Einschränkung abzugsfähig (§4 Abs. 4 EStG). Das reduziert Ihren steuerlichen Gewinn in gleicher Höhe. Bei einem Steuersatz von 42 % trägt der Fiskus damit effektiv 42 % der Factoring-Kosten mit.
Umsatzsteuerlich gilt: Der Forderungsverkauf selbst ist nach §4 Nr. 8 UStG steuerfrei. Die Dienstleistungskomponente (Verwaltungsgebühr, Delkredere-Prämie) ist umsatzsteuerpflichtig — was für Unternehmer mit Vorsteuerabzugsberechtigung kein Problem darstellt.
Mehr zur Verbesserung Ihrer Liquiditätssituation finden Sie im Guide Liquiditätsplanung und bei den Liquiditätsengpass-Strategien. Die Kombination mit dem Cashflow-Management optimiert Ihre finanzielle Steuerung. Das 4-Konten-Modell hilft, Liquiditätsengpässe strukturell zu vermeiden. Zum Thema Steuerrücklagen berechnen empfehlen wir den zugehörigen Guide.
Mehr Liquidität bedeutet mehr Spielraum für Investitionen — und damit auch mehr Möglichkeiten für IAB und Steueroptimierung.
IAB, Holding, Stiftung — die Instrumente, die Ihr Steuerberater kennt. Jetzt kostenlos erhalten.
Jederzeit abmeldbar. DSGVO-konform.